Nestlé GV: Antrag gegen Doppelmandat abgelehnt – Gut ein Drittel dafür

Die Ämterkumulation müsse verhindert werden, sagte Dominique Biedermann, Direktor der Anlagestiftung Ethos, welche einen Antrag für eine entsprechende Statutenänderung eingereicht hatte. Denn ein Präsident könne sich selbst nicht als Konzernchef beaufsichtigen, wie es seine zentrale Aufgabe wäre. Biedermann forderte die Aktionäre auf, dem «unakzeptablen Druck» von Nestlé nicht nachzugeben.


Frage nach finanziellen Folgen des Doppelmandats
Ein Aktionär warf Brabeck Arroganz vor. Es entspreche sicher nicht den guten Unternehmensgrundsätzen, wenn der Konzernchef auch in jenem Gremium sitze, welches die Löhne der Topkader festlege. Aufgeworfen wurde auch die Frage, welche finanziellen Folgen das Doppelmandat habe. Einzelne Aktionäre stellten sich trotz gelegentlichen Zwischenrufen hinter Brabeck. Es sei eine Unart der Schweiz, visionären Unternehmern Hindernisse in den Weg zu stellen.


Gut: zentrale Aufgabe nicht erfüllt
Ethos-Direktor Biedermann kritisierte, der Verwaltungsrat habe in den letzten fünf Jahren seit dem Amtsantritt von Verwaltungsratspräsident Rainer E. Gut eine zentrale Aufgabe nicht erfüllt. Es sei klar gewesen, dass Gut wegen seines Alters spätestens 2005 zurücktreten müsse.


Strategie langfristig umzusetzen
Gut entgegnete, Brabeck sei am besten geeinget, die von ihm eingebrachte Strategie langfristig umzusetzen. Das Doppelmandat werde voraussichtlich etwa zwei bis drei Jahre dauern. Es gebe auch Szenarien, falls Brabeck seine Aufgaben abrupt nicht mehr wahrnehmen könne.


Medien kritisiert
Der Wirtschaftskapitän kritisierte auch die Medien, welche der Nestlé-Führung Drohgebärden und sogar Erpressung der Aktionäre unterstellt hätten. Vielmehr sei Ethos leichtfertig mit Nestlé umgegangen. Ethos habe gewusst, dass der Antrag keine Chance habe. Die Anträge hätten eher auf die strategische Autonomie und auf das Vertrauen in die Konzernführung gezielt, sagte Gut. (awp/mc/as)

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