Grundstückgewinnsteuer ? Vermögensgewinnsteuer
Einige Kantone erheben die Grundstückgewinnsteuer allerdings nur bei Liegenschaften des Privatvermögens, während Grundstückgewinne bei Liegenschaften im Geschäftsvermögen der ordentlichen Gewinnsteuer unterworfen werden. Die Grundstückgewinnsteuer erfasst die Differenz zwischen setzen sich aus dem Erwerbspreis und den wertvermehrenden Aufwendungen zusammen.
Steuerpflichtig ist der Liegenschaftsverkäufer. Wenn dieser allerdings seiner Steuerpflicht nicht nachkommt, kann die Steuerbehörde die Steuerschuld beim Käufer geltend machen (gesetzliches Grundpfandrecht). Die Steuerberechnung ist progressiv und richtet sich nach der Höhe des Grundstückgewinns und der Haltedauer.