Nennwertprinzip
Alles, was nicht als Rückzahlung des zur Verfügung gestellten Kapitals anzusehen ist, unterliegt der Einkommenssteuer. Das Nennwertprinzip kommt nur beim Privatvermögen Anwendung.
Nennwertrückzahlung
Bei einer Nennwertrückzahlung verkleinert die Aktiengesellschaft ihr Aktienkapital, indem sie den Nennwert der Aktie herabsetzt und die Differenz zwischen dem neuen und dem alten Nennwert an den Aktionär auszahlt. Im Gegensatz zur Kapitalherabsetzung durch Aktienrückkauf bleibt die Stückzahl der Aktien unverändert. Eine Nennwertrückzahlung hat für den privaten Anleger keine Einkommenssteuerfolgen (vgl. Nennwertprinzip). Die Nennwertrückzahlung unterliegt auch nicht der Verrechnungssteuer.