Postnumerandobesteuerung

Bei der Postnumerandobesteuerung folgt die Veranlagungsperiode der Steuerperiode nach. Beispiel: Das Steuerjahr 2001 wird im Kalenderjahr 2002 veranlagt. Die Postnumerandobesteuerung kommt deshalb typischerweise bei der Gegenwartsbemessung zur Anwendung. Beispiel: Der Steuerpflichtige reicht im Jahr 2002 die Steuererklärung für das Steuerjahr 2001 aufgrund der Basis seiner im Jahr 2001 erzielten Einkünfte ein (vgl. Pränumerandobesteuerung). Dieser Begriff bezieht sich auf das Verhältnis von Steuerperiode und Veranlagungsperiode. Bei der Postnumerandobesteuerung folgt die Veranlagungsperiode der Steuerperiode nach.

Beispiel: Das Steuerjahr 2001 wird im Kalenderjahr 2002 veranlagt. Die Postnumerandobesteuerung kommt deshalb typischerweise bei der Gegenwartsbemessung zur Anwendung. Beispiel: Der Steuerpflichtige reicht im Jahr 2002 die Steuererklärung für das Steuerjahr 2001 aufgrund der Basis seiner im Jahr 2001 erzielten Einkünfte ein.


Pränumerandobesteuerung
Dieser Begriff bezieht sich auf das Verhältnis von Steuerperiode und Veranlagungsperiode. Bei der Pränumerandobesteuerung fallen die beiden Perioden zusammen. Beispiel: Das Steuerjahr 2001 wird im Kalenderjahr 2001 veranlagt. Die Pränumerandobesteuerung kommt deshalb typischerweise bei der Vergangenheitsbemessung zur Anwendung. Beispiel: Der Steuerpflichtige reicht im Jahr 2001 die Steuererklärung für das Steuerjahr 2001 aufgrund der Basis seiner im Jahr 2000 erzielten Einkünfte ein (vgl. Postnumerandobesteuerung).

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