Steuerobjekt

Die Tatbestände, welche Gegenstand einer Steuer bilden, werden als Steuerobjekt bezeichnet. So ist beispielsweise die Erzielung von Erwerbseinkommen ein steuerbegründender Tatbestand für die Einkommenssteuer, d.h. das erzielte Einkommen ist Steuerobjekt für die Einkommenssteuer. Bei einer Liegenschaftenveräusserung ist der erzielte Grundstückgewinn Steuerobjekt für die Grundstückgewinnsteuer.


Steuersubjekt
Die natürliche oder juristische Person, welche gegenüber dem Träger der Steuerhoheit zur Steuerleistung verpflichtet ist, wird als Steuersubjekt bezeichnet. Damit zwischen dem Hoheitsträger und dem Steuersubjekt eine rechtlich relevante Beziehung besteht, wird vorausgesetzt, dass das Steuersubjekt, das heisst der Steuerpflichtige, der Gebietshoheit des Hoheitsträgers untersteht. Bei der Einkommenssteuer knüpft die Steuerpflicht folglich an dem einem Hoheitsgebiet zugeordneten Wohnsitz an.

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