Aktionär
Der Aktionär beteiligt sich mit dem Nennwert seiner Aktien am Kapital der Aktiengesellschaft. Er kann an der Generalversammlung über Unternehmensentscheide mit abstimmen oder sich von seiner Bank vertreten lassen. Neben den Mitbestimmungsrechten stehen dem Aktionär auch ein Anteil an allfälligen Gewinnen und ein Bezugrecht bei der Ausgabe neuer Aktien zu.