Bundesanwaltschaft: Das Ringen um Erfolge

Von Helmuth Fuchs

Russischer Milliardär und Schweizer Plauderer: Alle werden gleich behandelt
Die Bandbreite der von der Bundesanwaltschaft (BA) bearbeiteten Fälle ist enorm. Auf der einen Seite der Fall der russischen Ölfirma Yukos und deren Hauptaktionär Michael Chodorkowski, bei welchem die Bundesanwaltschaft im März 2004 6.2 Milliarden Franken auf Schweizer Konten blockierte, am anderen Ende der Skala die Indiskretion eines Mitarbeiters von Bundesrat Pascal Couchepin, gegen den der Bundesanwalt gegen den Willen des Justizministers Christoph Blocher ermitteln will. Obschon die Zuständigkeit der BA gesetzlich geregelt ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB, SR 311, vor allem Art. 340) ist das qualitative Gefälle und die wirtschaftliche Bedeutung der Vergehen enorm. Wenn beide oben angeführten aktuellen Fälle mit dem gleichen Apparat und der gleichen Aufmerksamkeit verfolgt werden, kann dies nur ineffizient sein.


Politisch weht ein kälterer Wind
Mit der Abwahl der Bundesrätin Ruth Metzler und der Wahl von Bundesrat Christoph Blocher hat sich die politische Wetterlage für Valentin Roschacher merklich abgekühlt. Während Roschacher und Metzler sich altersmässig, kulturell und politisch in ähnlichen Gefilden bewegten und die BA auf Wachstumskurs war, ist mit Bundesrat Blocher ein Stilwechsel vollzogen worden. Dass sich hier zwei von Herzen nicht mögen ist schnell klar geworden und hat natürliche einen erheblichen Einfluss auf die Zukunftspläne der BA. Ein weiterer Ausbau wird unter Blocher kaum zu realisieren sein. Es werden im Gegenteil immer mehr Fragen laut, ob die BA nicht zu gross ist und ob nicht wieder vermehrt Aufgaben an die Kantone delegiert werde sollen.

Nichts tönt überzeugender als der Erfolg
In der angelaufenen Diskussion um die Grösse, Ausrichtung und die Aufgaben der Bundesanwaltschaft würde ein Argument fast Alles übertönen: Der Erfolg. Gerade hier leidet aber die BA an derselben Krankheit wie unter Carla del Ponte. Die Verhaftungen, Beschlagnahmungen und Blockierungen von Vermögenswerten sind zu Beginn jeweils spektakulär und professionell inszeniert (Aktion gegen Hells Angels in Zürich), danach fehlt aber dann oft die juristische Substanz, um die Fälle erfolgreich abzuschliessen.

Verfahrensmängel (Bundesgericht nach Entschied zur Freigabe des grössten Teils der Yukos Gelder), Verjährung (Käseunion) und Verfahren, die nie über die erste Phase der Ermittlungen hinauskommen prägen die Bilanz der BA. Das bestätigt Kritiker wie Professor Mark Pieth von der Uni Basel, welche die Qualifikation der Mitarbeiter in Frage stellen. Tatsächlich war es für die BA nicht einfach, in der massiven Wachstumsphase auch (seit 2002 ca. 400 zusätzliche MitarbeiterInnen) richtig qualifizierte Leute zu finden. Hinter der Hand beschweren sich auch die kantonalen Spezialisten, dass sie durch die qualitativ ungenügende Arbeit der BA zusätzlich belastet würden.

Unabhängig, aber an der kurzen Leine
Die Bundesanwaltschaft ist zwar formell nicht dem Justizminister unterstellt, sondern dem Parlament. Die organisatorische und im Falle Blochers vor allem politische Abhängigkeit ist nicht zu unterschätzen. Bundesrat Blocher wird mit dem Argument des Spardruckes die BA an die kurze Leine nehmen. Unterstützt werden wird er von den immer zahlreicher werdenden Kritiker der BA und deren Ausgestaltung. Hier würden eigentlich nur Erfolge dem Bundesanwalt entlasten. Diese sind aber, wie die Vergangenheit schon gezeigt hat, nur selten und kaum auf Bestellung zu erzielen.





Valentin Roschacher


Geboren
1960

1981-1986/87
Jura-Studium an der Universität Zürich

1986/87
Lizentiat der Rechtswissenschaft

1988-1991
Doktorat an der Universität Zürich

1993
Erlangung des zürcherischen Rechtsanwaltspatents

1992-1995
Bezirksanwalt an der Bezirksanwaltschaft Zürich

1995
Eintritt im BAP; Chef der Zentralstellen zur Bekämpfung des Drogenhandels und der Falschmünzerei

1996 bis 2000
Stellvertretender Chef der Kriminalpolizeilichen Zentralstellen

Seit 1. März 2000
Bundesanwalt

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