Bilaterale II: Handelserleichterungen für die Nahrungsmittelindustrie
Mit dem Abkommen werden Zölle und Exportsubventionen für Produkte wie Schokolade, Biskuits, Suppen, Saucen, Teigwaren und Instant-Kaffee abgebaut. Davon profitieren nicht nur die Schweizer Konsumenten, sondern auch die Nahrungsmittelindustrie mit ihren rund 200 Betrieben und etwa 20 000 Arbeitsplätzen.
EU hebt Zölle ganz auf
Die EU hebt die Zölle auf den Nahrungsmitteln aus der Schweiz vollständig auf und gewährt für Exporte nach der Schweiz keine Ausfuhrbeiträge mehr. Gleichzeitig werden die Schweizer Zölle auf EU-Produkten teils gesenkt und teils ganz aufgehoben. Tiefer sind nun auch die Beiträge für Exporte in die EU.
Ersparnisse durch Exportsubventionen von 60 Millionen
Die Zollerträge auf importierten verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten sinken um rund 100 Millionen. Im Gegenzug spart der Bund Exportsubventionen von 60 Millionen. Wegen der Handelserleichterungen für die Nahrungsmittelindustrie verliert die Bundeskasse so per Saldo jährlich 40 Millionen Franken.
Ausstehendes Ratifikationsverfahren der EU
Das Parlament hat dieses Abkommen im Rahmen der Bilateralen II in der Wintersession 2004 genehmigt. Der Vertrag unterliegt nicht dem fakultativen Referendum, so dass für die definitive Inkraftsetzung nur noch das Ratifikationsverfahren in der EU abgewartet werden musste.(awp/mc/th)