Weko lässt Netzgesellschaft Swissgrid mit Auflagen zu

Swissgrid ist verpflichtet, Dritten diskriminierungsfrei Zugang zu ihrem Netz zu gewähren, wie die Weko am Donnerstag mitteilte. Die Gesellschaft muss auch ihre Netznutzungstarife und -bedingungen veröffentlichen.

Weder Stromerzeugung noch -verkauf noch -handel
Swissgrid und die an der Gesellschaft beteiligten Unternehmen müssen für ihre Hochspannungsnetze eine Kostenrechnung erstellen. Die Gesellschaft darf Strom weder kommerziell erzeugen, verkaufen oder handeln. Es ist ihr auch untersagt, sich an entsprechenden Unternehmen zu beteiligen. Im Weiteren verlangt die Wettbewerbsbehörde, dass die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung von Swissgrid nicht Organen anderer Stromunternehmen angehören.

Start im Herbst
Swissgrid war bereits im Dezember gegründet worden. Die Weko hatte die Gesellschaft aber einer vertieften Prüfung unterzogen, weil sie Anhaltspunkte für die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung festgestellt hatte. Gegründet wurde Swissgrid von den sechs grossen Schweizer Elektrizitätsunternehmen Atel, BKW, CKW, EGL, EOS und NOK. Beitreten soll zudem das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich. Die Gesellschaft will im Herbst ihre Arbeit aufnehmen.

Produktion, Handel und Erzeugung trennen
Die Schaffung einer einzigen Betreibergesellschaft für das nationale Höchstspannungs-Übertragungsnetz erfolgt im Hinblick auf die Öffnung des Schweizer Strommarkts und die energiepolitische Integration in Europa: Stromproduktion und -handel werden vom- transport getrennt, und die Schweiz tritt mit einer Stimme auf. (awp/mc/as)

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