Swiss: Start- und Landerechte erfordern juristisches Geschick
Air France und KLM hatten aus diesem Grund bei ihrer Fusion eine Dachgesellschaft gegründet, welche die beiden Fluglinien in ihrer jeweiligen nationalen Identität und mit ihrem Marktauftritt weiter führte. Gemäss der Vereinbarung sollten vor allem die internationalen Flugrechte von KLM und die Bedeutung des Amsterdamer Flughafens Schiphol gesichert werden.
Goldene Aktie
Bei der Holding-Tochter KLM blieben 51 Prozent der Stimmrechte für eine Übergangsperiode von drei Jahren in Besitz zweier niederländischer Stiftungen und des niederländischen Staates, der über eine so genannte Goldene Aktie ein Vetorecht bei KLM behielt.
Dezentrale Führungsphilosophie
Ein ähnliches Modell könnte auch bei der Swiss zum Zug kommen. Das würde der Lufthansa Zeit schaffen, die – attraktiven – Flug-und Landerechte der künftigen Schweizer Tochter neu auszuhandeln. Die Lufthansa hat nach eigenen Angaben bereits bisher eine eher dezentrale Führungsphilosophie für ihre zahlreichen Konzerngesellschaften. (awp/mc/gh)