Schweizer Börse verwarnt ABB wegen Gewinnwarnung in Zeitungsinterview
In der «NZZ am Sonntag» vom 25. Januar 2004 hatte sich Dormann mit der Aussage zitieren lassen, dass ABB 2003 trotz guter Fortschritte im Kerngeschäft noch einen Verlust ausweise. «Er bewegt sich etwa im Rahmen des Vorjahres», sagte Dormann.
Mitteilung entsprach einer Gewinnwarnung
Dies entsprach nicht den zuvor von ABB abgegebenen Prognosen und stellte folglich eine Gewinnwarnung dar, wie die SWX am Freitag mitteilte. Am folgenden Tag verlor die ABB-Aktie rund 3 Prozent, während der Gesamtmarkt (SMI) nur leicht nachgab. ABB verbreitete zudem keine Medienmitteilung zum erwarteten Verlust für 2003.
Eine potenziell kursrelevante Tatsache
Die Gewinnwarnung stellte laut SWX eine potenziell kursrelevante Tatsache dar. Die Aussagen Dormanns hätten laut Kotierungsreglement publiziert weden müssen, und zwar so, dass die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer möglichst gewährleistet bleibe.
Verweis mit Publikation
Als Minimalstandard müsse relevante Information durch mindestens ein bei professionellen Marktteilnehmern verbreitetes elektronisches Informationssystem sowie durch eine Zeitung nationaler Bedeutung bekannt gegeben werden. Weil ABB dagegen verstiess, entschied der Ausschuss der Zulassungsstelle am 1. November 2004, einen Verweis mit Publikation auszusprechen. (awp/mc/mad)