Billigflugterminal in Genf-Cointrin: Air France kämpft trotz Niederlage weiter
Zudem ist Air France ans Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gelangt, wie Unternehmensanwalt Bruno de Preux am Montag auf Anfrage sagte.
Franzosen müssen den Flughafen direkt über französisches Staatsgebiet erreichen können
Das geplante Billigflugterminal T2 missachte einen zentralen Punkt aus dem bilateralen Staatsvertrag von 1956 über den Genfer Flughafen: Franzosen müssen den Flughafen direkt über französisches Staatsgebiet erreichen können. Im Gegenzug habe Frankreich damals dem Flughafen einen Teil seines Staatsgebietes zur Verfügung gestellt.
Schengen macht Flughafen-Staatsvertrag hinfällig
Der Genfer Flughafendirektor Jean-Pierre Jobin verweist darauf, dass der fragliche Staatsvertrag mit dem geplanten Beitritt der Schweiz zum Schengen-/Dublinabkommen über die Polizei- und Asylzusammenarbeit hinfällig würde.
Voraussichtliche Inbetriebnahme 2006
Jobin zeigte sich zuversichtlich, dass der T2 im Sommer 2006 in Betrieb genommen werden könne. Er erwarte die Zustimmung aus Bern in den nächsten Wochen.
Im September habe schon die Wettbewerbskommission (Weko) das Vorhaben genehmigt: Die Kriterien für den Zugang zum T2 seien objektiv und nicht diskriminierend.
Die geplanten tieferen Passagiergebühren als beim bisherigen Terminal seien auch keine Staatshilfen für Billig-Airlines. Vom T2 dürften vorab easyJet und Virgin Express profitieren.