Schweizer Privatbankiers verteidigen die Bilateralen II

«Seien wir nicht päpstlicher als der Papst! Wir wissen bereits, dass verschiedene konkurrierende Finanzplätze die künftigen Vorschriften restriktiv auslegen werden», sagte Pierre Darier, Vize- Präsident der Vereinigung Schweizerischer Pirvatbankiers (VSP) am Donnerstag vor den Medien in Bern.

Schweizer Finanzplatz mit konstruktiver Haltung
Der im Oktober 2004 veröffentlichte schweizerische Wegleitungsentwurf zur EU-Zinsbesteuerung gehe in die richtige Richtung, regle aber nicht alle Punkte. Bei den offenen Fragen würden die Privatbankiers und ihre Kunden nicht verstehen, wenn die Schweiz den Steuerrückbehalt auf Produkte geltend machen würde, die in anderen Ländern steuerfrei seien. Der Schweizer Finanzplatz habe eine konstruktive Haltung an den Tag gelegt. Deshalb wäre es nicht verständlich, wenn die Schweizer Banken im Vergleich zu Instituten in den EU-Staaten oder ihren Offshore-Zentren, mit strengeren Regeln «belohnt» würden, appellierte Darier an die Schweizer Regulierungsbehörden.

Appell an den Bundesrat
Ähnlich gelagert ist auch der Appell an den Bundesrat. Man gehe davon aus, dass nun während mindestens zehn Jahren ein stabiler Rechtsrahmen bestehe. Aus Sicht der Bankiers wäre es deshalb nicht akzeptabel, wenn die komplexen Vorschriften, die von den Banken zurzeit eingeführt werden, unter dem Vorwand technischer Änderungen rasch wieder hinterfragt würden. Insgesamt seien die Bilateralen Verträge II und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Mitgliedsländer «alles andere als unbedeutend» für die Privatbankiers. Dies obwohl einzelne Dossiers wie etwa Schengen/Dublin oder die Personenfreizügigkeit den Finanzplatz nicht direkt beträfen. Gerade das in den Schengen-Verhandlungen Erreichte sei für die Schweizer Bankiers dennoch von grossem Interesse.

Schengen untermauert Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis könne nicht durch die Rechtsentwicklung der EU ausgehölt werden. Gleichzeitig wäre es übertrieben zu sagen, dass Schengen das Bankgeheimnis untermauere, so Darier. Aber: «Schengen ist der erste Staatsvertrag, der in indirekter, aber dennoch deutlicher Weise die Diskretionspflicht des Bankiers im Bereich der direkten Steuern anerkennt», erklärte Darier. Der Schlüssel dazu ist die so genannte «Opt-Out»-Klausel. Danach kann die Schweiz eine Ausdehnung der Rechtshilfe in den Bereich der direkten Steuern verweigern, ohne dass sie aus dem Vertrag ausgeschlossen wird.

Privatbankiers positiv überrascht
Die Privatbankiers hätten nie gedacht, dass es den Schweizer Unterhändlern in Brüssel gelingen würde, der EU diese Konzession abzuringen, sagte Darier weiter. Für den VSP sei ausgeschlossen, dass es der Schweiz gelingen könnte, zu einem späteren Zeitpunkt ein «so eindeutiges Ergebnis», sprich die Anerkennung des Bankgeheimnisses, zu erreichen.

Eine einzelne Dissidenz stellt Glaubwürdigkeit nicht in Frage
Angesprochen auf die abweichende Einschätzung von VSP-Mitglied Konrad Hummler der Privatbank Wegelin & Co., erklärte Darier: «Eine einzelne Dissidenz stellt unsere Glaubwürdigkeit als Verband nicht in Frage.» Und VSP-Präsident Niklaus Baumann ergänzte, dass dies ein normaler Vorgang sein in einem Verband. Abweichende Meinungen könnten und müssten möglich sein. (awp/mc/gh)

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