Bundesgericht: Urteil gegen Ex-Chefin von Raichle aufgehoben

Das Thurgauer Obergericht war im Februar 2004 zum Schluss gekommen, dass sich das Paar der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung schuldig gemacht habe. Das Obergericht verurteilte Beatrice Werhahn Bianchi zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten, Franco Bianchi zu zwei Monaten. Angelastet wurde ihnen, dass sie als Verwaltungsratspräsidentin und -vizepräsident im April 1995, zwei Monate vor dem Konkurs der Raichle, die Rückzahlung eines Restdarlehens über rund eine halbe Million Franken an sich selber veranlasst hatten.

Bundesgericht hat Beschwerden gutgeheissen und Urteil aufgehoben
Das Bundesgericht hat ihre Beschwerden nun gutgeheissen und das Urteil aufgehoben. Laut den Lausanner Richtern verlangt der Tatbestand, dass den veräusserten Vermögenswerten «keine oder eine offensichtlich zu geringe Gegenleistung» gegenüber steht. Das ist laut Bundesgericht bei der Rückzahlung des Darlehens aber nicht der Fall gewesen: Die Zahlung habe dem Wegfall gleich hoher Passiven entsprochen. Die Sache geht nach Aufhebung des Schuldspruchs nun zu neuem Entscheid zurück ans Thurgauer Obergericht.

Ehepaar Bianchi kann Freispruch erwarten

Das Ehepaar Bianchi kann dabei mit einem Freispruch rechnen. Neben der nun verworfenen Gläubigerschädigung könnte nach Ansicht des Bundesgerichts zwar grundsätzlich Gläubigerbevorzugung vorliegen. Wie aber bereist das Obergericht festgestellt habe, sei diesbezüglich bereits die Verjährung eingetreten. Das gleiche gelte für den ebenfalls in Frage kommenden Tatbestand der Misswirtschaft, der aus diesem Grund aber auch ausser Betracht falle.
Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte die 55-jährige Werhahn Bianchi und ihren 48-jährigen Mann im Juni 2003 freigesprochen. Die Beiden wurde erst auf Berufung der Thurgauer Staatsanwaltschaft vom Obergericht verurteilt. (Urteil 6P.66/2004 vom 21. Dezember 2004; BGE-Publikation). (awp/mc/gh)

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