Bankenkommission erlässt neue Geldwäschereiverordnung


Die eidgenössische Bankenkommission greift härter durch. Per 1. Juli 2003 tritt eine strengere Geldwäschereiverordnung in Kraft. Den internationalen Standards entsprechend, soll die Regelung der Geldwäsche besser Einhalt gebieten.


Die EBK verschärft den Kampf gegen die Geldwäscherei. (keystone)
Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) erlässt eine Geldwäschereiverordnung mit verschärften Sorgfaltspflichten für Banken und Effektenhändler. Sie tritt am 1. Juli 2003 in Kraft und ersetzt die heute gültigen Geldwäschereirichtlinien. Für die Umsetzung gewähre die EBK eine einjährige Übergangsfrist, während der die Richtlinien von 1998 weiter gelten würden. Die verabschiedete Version entspreche weitgehend dem Entwurf von Juli 2002, heisst es in einer Mitteilung.


Viele Details angepasst
Die zahlreichen Detailvorschläge der Vernehmlassungsteilnehmer seien bei der vorliegenden Verordnung weit möglichst berücksichtigt worden. Die zentralen Neuerungen gegenüber dem Rundschreiben von 1998 würden jedoch nicht tangiert.


Verordnung auf dem neuesten Stand
Die vorliegene Verordnung leiste einen Beitrag zur Verhinderung von Geldwäscherei, schreibt die EBK weiter. Sie entspreche geltenden internationalen Standards in der Geldwäscheribekämpfung und berücksichtige den aktuellen Stand der Arbeiten der Financial Action Force, dem wichtigsten internationalen Gremium zu Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. (awp/scc/mud)

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