Bankiervereinigung erwägt strengere Regeln für Hypotheken

Bankiervereinigung erwägt strengere Regeln für Hypotheken
(Foto: Eisenhans - Fotolia)

Zürich – Die Warnungen vor einer Überhitzung am Schweizer Immobilienmarkt zeigen Wirkung. Die Bankiervereinigung (SBVg) will ihre vor ein paar Jahren eingeführten Massnahmen zur Selbstregulierung bei der Vergabe von Hypotheken möglicherweise verschärfen.

Vor allem die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat in den letzten Jahren immer wieder vor Ungleichgewichten im Hypothekarmarkt gewarnt, wobei sie zuletzt vor allem die sogenannten Wohnrenditeliegenschaften im Blick hat.

Die Bankiervereinigung nehme solche Aussagen ernst und habe deshalb die zuständige Arbeitsgruppe beauftragt, die Analyse und Beurteilung der Behörden nachzuvollziehen und gegebenenfalls Massnahmen zur Anpassung der geltenden Selbstregulierung im Hypothekarmarktbereich zu erarbeiten, teilte die SBVg am Mittwoch mit.

«Breitenwirksamste Massnahme»
Die Anpassung der Selbstregulierung wäre laut SBVg die «breitenwirksamste Massnahme»: Sie wirke gezielt und schnell, solange Handlungsbedarf bestehe und könne auf weitere Akteure ausgedehnt werden. Sollte sich der Handlungsbedarf auch für die SBVg erhärten, wären eine Verkürzung der Amortisationsdauer und eine Senkung der Belehnungsquote geeignete Instrumente zur Gewährleistung der Marktstabilität.

Die Selbstregulierungsmassnahmen wurden im Juli 2012 in Kraft gesetzt und per September 2014 nochmals revidiert, sie gelten sowohl für selbstgenutztes Wohneigentum wie auch für Renditeobjekte.

Vor allem die zwei folgenden Massnahmen sind bekannt: Erstens ist bei Hypothekenfinanzierung ein Mindestanteil von 10 Prozent aus Eigenmitteln zu finanzieren, die nicht aus der zweiten Säule stammen. Und zweitens muss die Hypothekarschuld innert maximal 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswertes amortisiert werden, linear und beginnend spätestens 12 Monate nach der Auszahlung der Hypothek.

Die Ergebnisse aus der eigenen Analyse sowie Vorschläge für allfällige Massnahmen sollen dem Verwaltungsrat im zweiten Quartal 2019 vorgelegt werden, so die Bankiervereinigung in ihrer Mitteilung. (awp/mc/ps)

SBVg

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