CS verliert Prozess gegen ehemaligen US-Kundenberater
Zürich – Der US-Steuerstreit holt die Credit Suisse erneut ein: Die Grossbank hat eine brisante Niederlage vor dem Genfer Arbeitsgericht erlitten. Wegen einer missbräuchlichen Kündigung soll die Grossbank 4 Millionen Franken an einen früheren Mitarbeiter zahlen. Die Bank wird das Urteil weiterziehen.
«Eine Entlassung wegen Verletzung von internen Vorschriften muss als missbräuchlich qualifiziert werden, wenn der Arbeitgeber selbst für das Verhalten seines Angestellten verantwortlich ist», geht aus dem Urteil hervor, das der Nachrichtenagentur AWP vorliegt. Zuvor hatten bereits die «Neue Zürcher Zeitung» und die Westschweizer Zeitung «Le Temps» darüber berichtet.
Wegen entgangener Löhne, Boni und Vorsorgezahlungen erhält der Kläger insgesamt 4 Millionen Franken. Hinzu kommen noch Zinsen. Die Credit Suisse muss zudem für Aufwendungen des Klägers aufkommen, sich gegen eine Klage des US-Justizministeriums (DOJ) zu wehren.
Konkret geht es um das Vermögensverwaltungsgeschäft und um Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA: Die Credit Suisse hatte sich im Mai 2014 schuldig bekannt, bis 2009 jahrzehntelang Amerikaner bei der Umgehung ihrer Steuerpflichten unterstützt zu haben, und akzeptierte damals eine Busse in der Höhe von 2,6 Milliarden US-Dollar.
Führung liess gewähren
Auch acht CS-Mitarbeiter waren angeklagt worden. Einer von ihnen wurde 2014 entlassen, hat dagegen aber geklagt und nun erstinstanzlich Recht bekommen. «Als sich die Spannungen mit den USA verschärft hätten, hat die Bank nicht gezögert, den Angestellten zu opfern», heisst es im Urteil, das auf den 1. Mai datiert ist. Das Gericht befindet, die Bank habe den Angestellten missbräuchlich entlassen.
Die Grossbank habe eine ambitionierte Wachstumsstrategie in den USA vorgegeben, stellte das Gericht fest. Es sei objektiv schwerwiegend, seinen Angestellten zu einem gewissen Verhalten zu ermuntern und es ihm dann vorzuwerfen. Und noch schwerwiegender sei es, «jeglichen Fehler auf den Angestellten zu schieben, um den eigenen Ruf zu bewahren».
Bank wusste vom Verstoss gegen interne Richtlinien
Die Grossbank habe versucht glauben zu machen, dass die Missbräuche von einer kleinen Gruppe von Angestellten begangen worden seien, darunter der Ex-Mitarbeiter. Dabei hätten sie die internen Vorschriften verletzt, während die obere Leitung nichts gewusst habe, habe die CS behauptet.
Der CS-Angestellte und seine Untergebenen hätten zwar in der Tat gegen interne Vorschriften der Bank verstossen, dies sei der Bank aber bewusst gewesen. Das Gericht ist nämlich fest davon überzeugt, dass die Geschäftsleitung des Angeklagten über die Handlungen der Vermögensverwalter des nordamerikanischen Teams auf dem Laufenden war und diese zumindest geschehen liess. Bei den Untersuchungen sei zudem herausgekommen, dass obere Hierarchiestufen der Bank gar Druck ausgeübt und dazu angestachelt hätten, an die Grenzen der Legalität zu gehen.
Ein System – das zum Regelverstoss ermunterte
Die Bank habe ein System geschaffen, das duldete oder gar ermunterte, gegen die Regeln zu verstossen. Denn die CS habe überhaupt keine Massnahmen ergriffen, um die Einhaltung von internen Vorschriften zu kontrollieren, befand das Gericht. Weder die Compliance- noch die Rechtsabteilung, noch eine andere Abteilung der Bank hätten sich wegen dieser Problematiken Sorgen gemacht. Die CS gebe selber an, dass die Verstösse gegen die internen Vorschriften erst bei einer internen Untersuchung ab dem Jahr 2011 entdeckt worden seien.
UBS-Fall schreckte auf
Das Genfer Gericht befand, dass die UBS-Affäre im Jahre 2008 die CS gezwungen habe, ihre Politik zu ändern. Erst dann habe sie die Angestellten zum ersten Mal informiert, dass sie bei einer Verletzung der amerikanischen Regeln persönliche Risiken eingehen würden. Da sei es aber für den betroffenen Mitarbeiter schon zu spät gewesen.
Im Juni 2007 hatte der ehemalige UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld den US-Behörden Informationen geliefert, mit denen diese die Grossbank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung anklagen konnte. Später kam es zu einem Vergleich mit einer Busse von 780 Millionen US-Dollar für die UBS, welche diese 2009 berappen musste.
Die Credit Suisse will das Urteil des Genfer Arbeitsgerichts vor der nächsten Instanz anfechten. «Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen, das unserer Meinung nach unbegründet ist und die Fakten ignoriert», erklärte ein Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur AWP. (awp/mc/pg)