LLB einigt sich mit DoJ im Steuerstreit für CH-Tochter
Vaduz – Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat sich im Steuerstreit mit dem US-Justizministerium (DoJ) geeinigt und muss für ihre Tochter LLB Verwaltung (Schweiz) AG eine Strafzahlung von 10,7 Millionen US-Dollar leisten.
Die LLB-Tochter hat dazu mit den US-Behörden ein sogenanntes «Non-Prosecution» Abkommen unterzeichnet, wie das DoJ am Montagabend mitteilte. Darin habe sich die LLB neben der Zahlung der Busse auch dazu verpflichtet, in allen Straf- und Zivilverfahren mit den US-Behörden zusammenzuarbeiten. Im Gegenzug wird sie für Steuervergehen der LLB Schweiz nicht weiter verfolgt.
In der Spitze hatte die Schweizer LLB-Tochter gemäss den US-Angaben rund hundert US-Kunden, die insgesamt fast 200 Millionen Dollar an Vermögenswerten hielten. Die Mehrheit dieser Konten entfiel demnach auf sogenannte Nominee-Gesellschaften. Die Bank hat laut den US-Behörden US-Kunden mit unversteuerten Geldern übernommen, nachdem 2008 öffentlich geworden sei, dass die UBS Ziel einer Strafverfolgung mit Fokus auf Steuer- und andere Verstösse war.
Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG ist die Nachfolgegesellschaft der Liechtensteinischen Landesbank (Schweiz) AG, die per Ende 2013 ihre Banktätigkeit eingestellt hat.
Erste Einigung der LLB bereits 2013
Die LLB-Muttergesellschaft (LLB Vaduz) hatte sich bereits im Sommer 2013 mit dem DoJ in Sachen Steuerstreit geeinigt und dabei eine Zahlung von 23,8 Millionen US-Dollar als Gegenleistung für eine Nichtverfolgung leisten müssen. Eine Lösung für die Schweizer Tochter, welche die LLB 1997 übernommen hatte, war damals explizit ausgeklammert worden.
Die Zahlung von 10,7 Millionen US-Dollar an die US-Behörden sei vollständig durch Rückstellungen gedeckt und belaste das laufende Ergebnis der LLB-Gruppe nicht, teilte die Bank am Montagabend in einer eigenen Mitteilung mit. Sie wird ihr Halbjahresergebnis am 27. August präsentieren.
Längere Pause
Das US-Steuerprogramm war zwischen März 2015 und Januar 2016 auf Hochtouren gelaufen, als das DoJ mit 80 Schweizer Banken, die unter die sogenannte «Kategorie 2» des Programms fielen, jeweils eigene «Non-Prosecution» Abkommen abgeschlossen hatte.
Nach einer längeren Pause erzielten dann im Juli und August 2018 weitere Banken eine Lösung, so unter anderem die Zürcher Kantonalbank (ZKB), die 98,5 Millionen US-Dollar zahlen musste, oder die Basler Kantonalbank (BKB), welche eine Zahlung von 60,4 Millionen Dollar an die US-Behörden leisten musste. Im Rahmen des Steuerprogramms gehörten diese beiden Banken – wie auch die Schweizer LLB-Tochter – zu den sogenannten «Kategorie 1»-Banken, gegen die in den USA Strafuntersuchungen liefen.
Zu den weiteren Banken dieser Kategorie, die sich bereits früher geeinigt hatten, gehörten unter anderen die Credit Suisse (Busse von 2,6 Milliarden Dollar) oder die Bank Julius Bär (547 Millionen). «Kategorie-1»-Banken, die noch auf einen Abschluss warten, sind unter anderem die Genfer Privatbank Pictet, die HSBC Private Bank sowie die Zürcher Privatbank Rahn+Bodmer. (awp/mc/ps)