Krankenkassen zahlen neue Zelltherapien gegen Krebs
Bern – Einige Krankenkassen vergüten ab sofort die sehr teuren CAR-T-Zelltherapien für Krebspatienten. Der Bundesrat hat am Freitag den entsprechenden Tarifvertrag genehmigt. Dieser gewähre den betroffenen Patientinnen und Patienten unverzüglich Zugang zu den Therapien, schreibt die Regierung.
Die CAR-T-Zelltherapie wird heute gegen Leukämie und Lymphome eingesetzt. Dabei werden die weissen Blutkörperchen der Patientinnen und Patienten genetisch so verändert, dass sie die Krebszellen erkennen und angreifen. Die Therapieform ist neu, Novartis hat die Zulassung für das Produkt Kymrah erst 2018 erhalten. Der Vertrag gilt auch für Yescarta des US-Konzerns Gilead.
Vertrag vertraulich
Die Kosten der Therapie belaufen sich auf mehrere hunderttausend Franken. Der genaue Betrag bleibt geheim. Das gleiche gilt für den Vertrag zwischen den Spitälern und den Krankenkassen. Es handelt sich um die CSS, Swica, Helsana, Sanitas und KPT. Damit seien 60 Prozent der Versicherten abgedeckt, teilte das Bundesamt für Gesundheit auf Anfrage mit.
Wer bei einer anderen Krankenkasse versichert ist, kann trotzdem mit der modernsten Krebstherapie rechnen. Wie bisher wird die Vergütung von der Krankenkasse im Einzelfall genehmigt, wenn herkömmliche Therapien versagen.
Der Vertrag zwischen Krankenkassen und Spitälern gilt bis Ende 2020. Danach soll die Therapie laut BAG wenn möglich in der Tarifstruktur für stationäre Leistungen (SwissDRG) abgebildet werden.
Der Bundesrat hat auch eine Aktualisierung von SwissDRG genehmigt. Damit werden stationäre Leistungen in Spitälern und Geburtshäusern abgegolten. Die neue Version des Tarifs, die ab Anfang 2020 gilt, präzisiert die Vergütung bestimmter spezieller und kostenintensiver Leistungen in Form von Zusatzentgelten. Geändert werden auch die Regeln zur Abgeltung stationärer psychiatrischer Behandlungen mit leistungsbezogenen Tagespauschalen.
Erfolgreicher Eingriff
Ebenfalls am Freitag hat der Bundesrat einen Bericht zu einem 2018 vorgenommenen Tarifeingriff zur Kenntnis genommen. Zu diesem Mittel hatte die Regierung gegriffen, weil sich die Tarifpartner nicht über eine Revision des Ärztetarifs Tarmed einigen konnten, mit dem ambulante Leistungen vergütet werden.
Der Bundesrat strich daraufhin verschiedene Positionen zusammen, insbesondere zu Lasten der Spezialärzte. Die Folge davon ist ein markanter Kostenrückgang. Statt wie bisher um rund 400 Millionen Franken pro Jahr zu steigen seien die Kosten 2018 um 119 Millionen Franken gesunken, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Das sei weitgehend auf den Tarifeingriff des Bundesrats zurückzuführen. Ebenfalls zurückgegangen sind die verrechneten Mengen, also die erbrachten Leistungen der Ärztinnen und Ärzte. Einschränkend stellt der Bundesrat fest, dass das Monitoring für das Jahr 2018 nur bedingt aussagekräftig sei. Die Abrechnungspraktiken müssten weiterhin beobachtet werden.
Bundesrat wartet ab
Einen erneuten Eingriff in die Tarifstruktur Tarmed hält der Bundesrat jedoch aktuell für unnötig. Es handele sich um eine Übergangslösung, bis die Tarifpartner sich auf eine gemeinsame Tarifstruktur geeinigt hätten.
Der Krankenkassenverband Curafutura und der Ärzteverband FMH hatten Mitte 2019 einen Vorschlag beim Bundesrat eingereicht. Dieser ist derzeit in Prüfung. Über das weitere Vorgehen will der Bundesrat im Lauf des nächsten Jahres entscheiden. (awp/mc/pg)