Bundesgericht bestätigt 186 Mio-Busse gegen Swisscom
Lausanne – Die Swisscom ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Die Richter in Lausanne haben eine früher ausgesprochene Busse im sogenannten ADSL-Streit von 186 Millionen Franken gegen den Telekomkonzern bestätigt. Das Urteil hat keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019.
Die Busse bestraft die ADSL-Preispolitik des Unternehmens bis 2007. Der Fall geht zurück auf eine Doppelrolle von Swisscom im Markt für schnelles Internet bis zum genannten Jahr. Einerseits trat sie selber als Anbieterin von ADSL-Internet auf, andererseits lieferte sie Vorleistungen an Konkurrenten, damit diese überhaupt solches Internet anbieten konnten.
Verstoss gegen Kartellgesetz
Laut einem 2015 gesprochenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verlangte Swisscom für diese Vorleistungen so viel, dass die anderen Telekommunikationsunternehmen bis zur vollständigen Liberalisierung des Fernmeldesektors nur mit Verlust auf diesem Markt tätig sein konnten. Das sei ein missbräuchliches Verhalten gemäss Kartellgesetz, urteilte die Vorinstanz seinerzeit.
Die Swisscom bedauert den Entscheid am Donnerstagabend in einer Stellungnahme. Richtig weh tun kann das Urteil dem «blauen Riesen» aber nicht mehr, wurde doch die Busse bereits 2016 bezahlt. Das Urteil habe somit keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss 2019, erklärte die Swisscom. Auch die Geschäftsprognose für das laufende Geschäftsjahr bleibe unverändert. (awp/mc/pg)