64 Banken nehmen am Finma-Kleinbankenregime teil
Bern – Über 60 kleinere und gut kapitalisierte Banken werden in Zukunft von gewissen aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen entlastet. Sie haben sich für eine Teilnahme am sogenannten Kleinbankenregime der Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma angemeldet und erfüllen auch die dafür notwendigen Kriterien.
Konkret hatten sich 70 Banken angemeldet, 64 davon wurden nun rückwirkend auf Anfang 2020 zum Kleinbankenregime zugelassen, wie die Finma am Donnerstag mitteilte. Das Regime, das sowohl quantitative wie auch qualitative Befreiungen und Erleichterungen bringt, wurde nach einem anderthalbjährigen Pilotversuch nun eingeführt.
Die Finma geht davon aus, dass die Institute damit direkte und indirekte Kosten einsparen können. So könnten sie etwa auf die Berechnung von risikogewichteten Aktiven und der strukturellen Liquiditätsquote verzichten und hätten reduzierte Offenlegungspflichten.
«Einerseits profitieren die kleineren Institute sofort von diesen Erleichterungen. Andererseits erzielen sie auch Einsparungen in Zukunft, weil sie den Aufwand künftiger Regulierungsänderungen vermeiden», sagte Jan Blöchliger, Leiter der Finma-Bankenaufsicht dazu in der Mitteilung.
Geringere Prüfkadenz
Ausserdem hat die Finma das Prüfwesen für alle Institute gestrafft: So können kleine Institute ohne sichtbar erhöhte Risiken beantragen, dass sie statt jährlich nur noch alle zwei Jahre einer aufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen werden, bei Kleinstinstituten sogar lediglich alle drei Jahre. Bislang wurden den Angaben zufolge 56 kleinere Institute für eine reduzierte Prüfkadenz zugelassen. Davon nähmen 19 Institute auch am Kleinbankenregime teil, heisst es in der Mitteilung.
In der Schweiz gibt es laut Finma rund 200 Banken und Wertpapierhäuser, die sich für die Teilnahme am Kleinbankenregime bewerben können. Einige Banken würden freiwillig auf die Teilnahme verzichten, andere erfüllten die erforderlichen Kriterien nicht. Eine Teilnehmerliste wird nicht publiziert. (awp/mc/ps)