Coronavirus: 1,85 Mio Anträge auf Kurzarbeit – ALV-Fonds weiter gut gefüllt
Bern – Trotz milliardenschweren Mehraufwänden für die Kurzarbeitsentschädigung ist der Fonds der Arbeitslosenversicherung derzeit gut gefüllt. Am Donnerstagabend betrug das Eigenkapital 6,099 Milliarden Franken. Laut dem Bund gibt es keinen Engpass in den Kassen.
«Es ist deshalb noch zu früh, zusätzliche Mittel zu beantragen», sagte Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), am Freitag vor den Bundeshausmedien.
Ende 2019 hatte der Fonds eine Reserve von 1,755 Milliarden Franken gehabt. Ende März beschloss der Bundesrat eine Einlage von 6 Milliarden Franken. «Wir beobachten den Fonds täglich», sagte Zürcher. Er erhalte jeden Abend einen Auszug.
917’000 bewilligte Gesuche
Wie das Seco kürzlich schrieb, werden die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung durch die Corona-Krise um mehrere weitere Milliarden Franken steigen, insbesondere für Kurzarbeitsentschädigungen. Sie werde daher das Jahr 2020 voraussichtlich mit einer erneuten «substanziellen Verschuldung» abschliessen.
Zum Vergleich: Bis Mitte März gab die Sozialversicherung im Jahr 2020 rund 5 Millionen Franken für die Entschädigung von Kurzarbeit aus, seither waren es 520 Millionen Franken.
Bis dato wurden in Folge der Corona-Krise bereits 1,85 Millionen Angestellte für Kurzarbeit angemeldet, das entspricht über einem Drittel der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Bewilligt wurden bisher Gesuche für 917’000 Erwerbstätige, wie Zürcher sagte.
Arbeitslosenquote von 3,4 Prozent
Die Massnahme soll Massenentlassungen in Unternehmen verhindern. Trotzdem stiegen die Zahlen der Arbeitslosen und Stellensuchenden in den vergangenen sechs Wochen markant an – nämlich um 35’000 respektive 41’000 Personen.
Laut Zürcher nimmt die Arbeitslosenzahl derzeit durchschnittlich um 1500 pro Tag zu. «Das hat keiner meiner Vorgänger je gesehen.» Die Kurve flache aber ab. Ende April rechnet das Seco mit 155’000 Arbeitslosen, was einer Quote von 3,4 Prozent entspricht.
Schutzkonzepte veröffentlicht
Um eine schrittweise Öffnung der Wirtschaft zu ermöglichen, hat der Bund unterdessen verschiedene Musterschutzkonzepte veröffentlicht. Laut Zürcher handelt es sich dabei um «minimale einzuhaltende Standards». Diese müssten alle Branchen und Betriebe einhalten, wenn die wieder öffnen wollen.
«Ob geöffnet werden kann, ist aber ein epidemiologischer Entscheid.» Das Seco bewillige und würdige keine Schutzkonzepte. Es gälten die Regeln des normalen Arbeitsgesetzes: «Der Arbeitgeber muss für die Gesundheit seiner Arbeitnehmenden sorgen.»
Bei der Umsetzung gebe es «gewisse Freiheitsgrade», sagte Zürcher. Wenn ein Unternehmen ein Schutzkonzept vorlegt, gibt es Kontrollen der kantonalen Arbeitsinspektorate. Erst nach deren Okay kann ein Betrieb öffnen. (awp/mc/pg)