Swico begrüsst die rasche Einführung der Contact Tracing App
Zürich – Damit die Corona-Pandemie in der Phase des Containments gehalten werden kann, müssen Infizierte möglichst schnell gefunden und alarmiert werden können. Eine Contact Tracing App kann diesen Prozess unterstützen – unter Berücksichtigung der strengen Anforderungen des Datenschutzes.
Weltweit werden verschiedene Contact Tracing Apps getestet. Die Nase vorn hat in der Schweiz DP-3T: Diese Software wurde von führenden europäischen Forscher/Innen unter der Leitung der ETH entwickelt. Das «Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing (DP-3T)» schnitt in Tests sehr gut ab und soll auch in unseren Nachbarländern Deutschland und Italien zum Einsatz kommen. Swico, der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz, sieht in der «Schweizer Lösung» eine Vorbildsfunktion und unterstützt eine schnelle Lancierung.
«Vertrauensumkehr»
«Diese App stellt eine echte Chance dar, die Möglichkeiten der Digitalisierung aufzuzeigen; sie ist ein Musterbeispiel für Kollaboration. Besonders überzeugend finde ich, dass bei diesem dezentralen Ansatz eine Vertrauensumkehr stattfindet: Der Staat muss den Bürgerinnen und Bürgern vertrauen – und nicht umgekehrt», sagt Judith Bellaiche, Geschäftsführerin von Swico.
Das Parlament hat während seiner Session den Bundesrat aufgefordert, die notwendige gesetzliche Grundlage zur Einführung von Corona-Warn-Apps (insbesondere der Corona Proximity Tracing App) vorzulegen. Explizit wird verlangt, dass nur technische Lösungen zugelassen werden, die keine personenbezogenen Daten zentral speichern– und dass die Anwendung der App freiwillig sein wird.
Die vorgesehene App ist damit eine einfache und Zeit sparende Ergänzung zu den menschlichen Tracern: Je nach Lebensstil kann eine infizierte Person Kontakt mit Dutzenden von Menschen gehabt haben. Diese telefonisch aufzufinden ist sehr aufwändig – und nicht immer weiss der oder die Betroffene, wer im Zeitraum der Ansteckung längere Zeit in der Nähe war. Hier kann die Digitalisierung unterstützend eingreifen.
Aus Sicht von Swico bietet die App «Safety by design»
Es werden keine Daten zentral gespeichert, der Quellcode ist öffentlich einsehbar, die Privatsphäre wird geschützt. Die Herausgeber der App werden ein State-of-the-Art Monitoring einsetzen, um zu verhindern, dass Hacker via Bluetooth Zugriff auf die Handys erlangen.
Die App soll freiwillig, aber aus Überzeugung, genutzt werden
Die aktuell laufende Testphase soll nicht nur der technischen und gesetzlichen Optimierung dienen, sondern auch, um der Bevölkerung aufzuzeigen, dass sie mit der App einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie beitragen können, meint Judith Bellaiche, die Swico Geschäftsführerin:
«Wir setzen uns ein für eine freiwillige Tracing-App, die keinerlei Bewegungsdaten sammelt und die Daten dezentral speichert. Denn nur, wenn etwa 60 % der Menschen die App nutzen, kann sie ihre Wirkung entfaltet – und der Datenschutz bleibt gewährleistet.»
So funktioniert DP-3T, die Contact Tracing App
- Leuute, die sich dafür einsetzen wollen, dass das Ausbreiten von Covid-19 gebremst wird, laden sich die App auf ihr Smartphone. Ihr Smartphone erhält einen durch Zufallsgenerator kreierten Identifikationsschlüssel, der aber nur auf dem eigenen Gerät gespeichert wird.
- Via Bluetooth wird festgehalten, wer sich länger als 15 Minuten in der Nähe des Smartphone aufgehalten hat – sofern diese Personen die App ebenfalls installiert haben. Gespeichert wird lokal auf dem Smartphone, und zwar nur die jeweiligen ID-Schlüssel und die Zeit. Wo sich jemand aufgehalten hat, wird nicht erfasst. Einträge, die älter sind als 14 Tage, werden automatisch gelöscht
- Wer sich infiziert und positiv getestet wurde, gibt in seiner App einen Code ein, den sie vom Arzt erhalten haben. Damit wird vermieden, dass sich Leute ohne gesicherte Diagnose als infiziert melden können (Troll-Schutz).
- Dann (und nur dann), werden die Begegnungsdaten abgeglichen und Betroffene erhalten eine Meldung, dass sie Kontakt mit einer infizierten Person gehabt haben. Über das ideale Vorgehen bei einer derartigen Meldung entscheidet das BAG.