Nationalrat setzt bessere Rahmenbedingungen für Blockchain
Bern – Die Schweiz soll sich als Standort für die Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) weiterentwickeln können. Der Nationalrat hat am Mittwoch Gesetzesänderungen zugestimmt, welche die Rahmenbedingungen verbessern sollen.
Die Blockchain-Technologie, die Kryptowährungen wie dem Bitcoin zugrunde liegt, ist weltweit auf dem Vormarsch. Digitale «Tokens» können etwa auch den Besitz einer Aktie oder einer Immobilie oder Nutzungsrechte beispielsweise an einem Auto repräsentieren.
Auch in der Schweiz, insbesondere im sogenannten «Crypto Valley» im Kanton Zug, entsteht eine eigene Szene. Die Corona-Krise unterbrach diesen Trend. Gemäss dem Branchenverband sehen sich unter den Jungunternehmen knapp 80 Prozent von Insolvenz bedroht.
Punktuelle Ergänzungen
Neben kurzfristigen Corona-Krediten will der Bundesrat die moderne Technologie auch langfristig fördern. Finanzminister Ueli Maurer will die Schweiz als «Krypto-Nation» etablieren. Er hat dazu im vergangenen November eine Vorlage ans Parlament verabschiedet. Punktuelle Anpassungen von neun bestehenden Bundesgesetzen im Zivil- und Finanzmarktrecht sollen die Bedingungen für die neue Technologie verbessern.
Ziel des Bundesrats ist es, die Rechtssicherheit zu erhöhen, Hürden für Blockchain-Anwendungen zu beseitigen und Missbrauchsrisiken zu begrenzen, wie Maurer sagte. Die Schweiz solle «ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintechunternehmen» bleiben.
Chancen und Risiken
Der Nationalrat hat das Geschäft am Mittwoch als Erstrat diskutiert. Er hat die vom Bundesrat vorgeschlagenen Gesetzesänderungen mit wenigen Änderungen angenommen und folgte dabei durchgehend seiner vorberatenden Wirtschaftskommission.
Erhöhte Rechtssicherheit sei insbesondere angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise für die Schweizer Start-ups sehr wichtig, sagte Kommissionssprecher Beat Walti (FDP/ZH). Die Regulierung der Blockchain-Technologie in der Schweiz habe zum Ziel, die Innovation zu fördern und Risiken annehmbar zu machen.
Wenig Kritik
Die Vorlage regle «zukunftsträchtige Entwicklungen der Digitalisierung», sagte Thomas Matter (SVP/ZH). Laut Martin Landolt (BDP/GL) können sich künftige Gesetzesprojekte rund um die Digitalisierung an dieser Vorlage orientieren. Die FDP-Fraktion begrüsst das Projekt, weil aus ihrer Sicht auf überflüssige Regulierungen verzichtet wird, wie Daniela Schneeberger (FDP/BL) betonte. In die gleiche Kerbe schlug GLP-Sprecher Martin Bäumle (ZH).
Kritische Stimmen gab es von links. So gebe die Vorlage zu wenige Antworten auf ökologische und kriminelle Fragen rund um die moderne Technologie, sagte Samuel Bendahan (SP/VD). «Uns fehlen Transparenzvorschriften», fügte Gerhard Andrey (Grüne/FR) an. Trotzdem stimmte auch das links-grüne Lager schliesslich für die Vorlage.
Ombudsstelle nicht für alle
Geändert hat der Nationalrat die Vorlage betreffend Datenzugang und Ombudsstellen. Oppositionslos hiess er eine neue Bestimmung gut, gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann.
Mit 117 zu 66 Stimmen entschied die grosse Kammer überdies, dass sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen müssen. Damit will sie kleine DLT-Handelssysteme administrativ entlasten.
Missbrauch verhindern
Die neue Technologie bietet auch Finanzbetrügern neue Möglichkeiten. Schneeballsysteme, leere Versprechungen und der Verkauf nichtexistenter Kryptowährungen gehören dazu. Die Vorlage hat deshalb auch das Ziel, in diesem Bereich die Integrität und Reputation des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu gewährleisten.
So soll eine neue Bewilligungskategorie für den gewerbsmässigen Betrieb von DLT-Infrastrukturanbieter geschaffen werden. Weiter wollen Bundesrat und Nationalrat, das geltende Recht anpassen, um den Handel von Rechten mittels manipulationsresistenter elektronischer Register auf eine sichere rechtliche Basis zu stellen. Schliesslich soll die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte aus der Konkursmasse gesetzlich geklärt werden.
Crowdfunding-Plattformen ausgenommen
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage einstimmig an. Nun beugt sich der Ständeratskommission über die Vorlage. Die kleine Kammer dürfte frühestens in der Herbstsession ihre Entscheide treffen.
Nicht dieser Gesetzgebung unterstellt sind Crowdfunding-Plattformen. Diese spielten bei der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung nur eine untergeordnete Rolle, schrieb der Bundesrat bei der Eröffnung der Vernehmlassung zur Vorlage. Im Moment würden über diese Plattformen verhältnismässig bescheidene Spendenvolumen gesammelt. (awp/mc/pg)