Stimmvolk lehnt Änderung des Jagdgesetzes mit 51,9 Prozent ab
Bern – Der Wolfsschutz in der Schweiz wird nicht gelockert. 51,9 Prozent der Stimmbevölkerung hat die Revision des Jagdgesetzes abgelehnt.
Die Mehrheit der Stimmenden hat sich damit gegen den Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament entschieden. Schlussendlich waren es laut der Bundeskanzlei 1’652’010 Nein-Stimmen gegen 1’530’031 Ja-Stimmen. 10 Kantone lehnten die Revision des Jagdgesetzes ab, 13 Kantone sprachen sich für die Vorlage aus. Die Stimmbeteiligung lag bei 59,3 Prozent.
Bei den Resultaten zeigte sich ein Stadt-Land-Graben. Im Kanton Wallis stimmten 68,6 Prozent der Stimmenden für eine Lockerung des Wolfschutzes – so viele wie in keinem anderen Kanton. Im Kanton Graubünden waren es 67,3 Prozent. Sieben von neun Wolfsrudeln leben im Kanton Graubünden.
Auf der anderen Seite lehnten Kantone mit grossen Städten die Vorlage ab. Am deutlichsten der Kanton Basel-Stadt mit 36,1 Prozent Ja-Stimmen vor dem Kanton Genf mit 36,9 Prozent Ja-Stimmen. Lukas Golder vom Forschungsinstitut gfs.bern sagte im Fernsehen SRF: «Das ist das städtische Muster, das über das ländliche siegt. Aber selbst im Graubünden und im Wallis wurden relativ viele Nein-Stimmen eingeworfen.»
Von den fünf nationalen Vorlagen, die am Sonntag zur Abstimmung kamen, war das revidierte Jagdgesetz im Vorfeld des Abstimmungskampfs wohl die umstrittenste. Laut Angaben der Universität Bern wurden zu keiner anderen Vorlage so viele Inserate in den Printmedien geschaltet wie zum Jagdgesetz. Und tatsächlich brauchte es dann auch Nerven, bis am späten Nachmittag eine deutliche Aussage zur Vorlage gemacht werden konnte.
Keine präventiven Abschüsse
Links-Grün und die Tier- und Umweltverbände, die gegen die Vorlage das Referendum ergriffen hatten, sprachen auch am Wahlsonntag von einem «Abschussgesetz für den Wolf», von «einem missratenen Gesetz, das Wildtiere bedrängt».
Es waren vor allem die neu erlaubten präventiven Abschüsse von Wölfen, die die Gegner mobilisierten. So mache das revidierte Jagdgesetz Abschüsse «auf Vorrat» möglich.
Umweltschützer warnten, dass schon bald auch der Biber oder der Luchs auf dieser Abschussliste stehen könnten. Dabei wurde auf einen Gesetzesartikel verwiesen, der festhält, dass der Bundesrat ohne die Zustimmung des Parlaments oder des Volks weitere geschützte Tierarten als regulierbar erklären kann. Der Bundesrat dementierte solche Pläne.
Das Jagdgesetz von 1986 bleibt in Kraft
Mit den neuen Regeln zum Umgang mit dem Wolf wollten Bundesrat und eine Mehrheit im Parlament das Jagdgesetz aus dem Jahr 1986 der Aktualität anpassen. Damals gab es keine Wölfe mehr in der Schweiz. Aktuell leben rund achtzig Wölfe in der Schweiz.
Diese Rückkehr des Wolfes führt zu Konflikten. Laut der Stiftung Kora, Raubtierökologie und Wildtiermanagement, haben Wölfe in den vergangenen zehn Jahren in der Schweiz jährlich zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen. Betroffen sind auch Herden, die von Zäunen oder Herdenschutzhunden beschützt werden.
Mit dem revidierten Jagdgesetz sollte der Wolf in der Schweiz zwar eine geschützte Tierart bleiben, neu sollte aber den Kantonen das Recht eingeräumt werden, den Wolfsbestand zu regulieren, um präventiv Schäden zu verhindern. Tiere eines Wolfsrudels dürften geschossen werden, damit das Rudel nicht zu gross wird. Und auch einzelne Wölfe hätten geschossen werden dürfen, wenn von ihnen eine Gefahr ausging. Wenn sie sich zum Beispiel zu nahe an Siedlungen aufhielten. Wölfe hätten auch abgeschossen werden dürfen, ohne dass sie bereits einen Schaden angerichtet haben.
Zurück auf Feld eins
Mit dem Nein zum revidierten Jagdgesetz bleibt das Gesetz von 1986 in Kraft. Die Gegner kündigten schon vor der Abstimmung an, dass nach der Ablehnung bald die Arbeiten an einer neuen Vorlage begonnen werden sollen, um ein Gesetz zu haben, das dem Artenschutz tatsächlich gerecht werde. (awp/mc/pg)