Kundenidentifikation bei Bitcoin-Kauf schon ab 1’000 Franken notwendig
Bern – Beim Kauf und Verkauf von Kryptowährungen wie Bitcoin müssen Kunden in der Schweiz neu bereits ab einem Betrag von 1’000 Franken identifiziert werden. Bisher galt für Wechselgeschäfte in Kryptowährungen ein Schwellenwert von 5’000 Franken.
Mit der entsprechenden Anpassung in der Geldwäschereiverordnung setze die Finanzmarktaufsicht Finma Mitte 2019 beschlossene internationale Vorgaben um, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Damit würden den erhöhten Geldwäschereirisiken in diesem Bereich Rechnung getragen.
Die Finma hat ausserdem ihre Folgeregulierung zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) erlassen. Diese umfassen eine neue Ausführungsverordnung zum FINIG sowie Anpassungen an FINMA-Verordnungen und Rundschreiben, wie es in der Mitteilung vom Donnerstag heisst. Drei Rundschreiben werden aufgehoben. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2021 in Kraft. (awp/mc/ps)