Effektiv- und Mindestlöhne 2020 um 0,9% bzw. 0,7% gestiegen
Neuenburg – Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2020 eine nominale Erhöhung der Effektivlöhne (+0,9%) und der Mindestlöhne (+0,7%) beschlossen. Von der Effektivlohnerhöhung wurden 0,5% individuell und 0,4% kollektiv zugesichert. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.
Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2020 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,9% vereinbart (2019: 1,1%; 2018: 0,9%; 2017: 0,5%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für das Jahr 2020 (–0,7%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich um 1,6% ansteigen. Die Effektivlohnanpassungen betreffen etwas mehr als 632 000 Personen.
Effektivlöhne legten im Durchschnitt um 0,9% zu
Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 1% und im Tertiärsektor 0,9%. Der Gesamtdurchschnitt liegt bei 0,9%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Verkehr und Lagerei (+1,4%), Baugewerbe (+1,1%), Information und Kommunikation (+1%), Gesundheits- und Sozialwesen (+0,9%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,7%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,6%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,3%) und Öffentliche Verwaltung (0%).
Generelle Lohnerhöhungen insbesondere im Sekundärsektor
2020 entfielen von der Gesamterhöhung der GAV-Löhne um 0,9% insgesamt 0,5% auf individuelle und 0,4% auf kollektive Lohnanpassungen. Somit wurden gut 45% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die generellen Anpassungen waren im Tertiärsektor in der Minderheit (16%), im Sekundärsektor hingegen in der Mehrheit (77%).
Mindestlöhne erhöhten sich im Durchschnitt um 0,7%
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2020 um 0,7% angehoben (2019: 0,8%; 2018: 0,9%; 2017: 0,8%). Die Abschlüsse zu den Mindestlöhnen betreffen rund 1 583 000 Personen.
Das Mindestlohnwachstum betrug nahezu im Sekundärsektor 1% und im Tertiärsektor knapp 0,7%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1,2%), Verarbeitendes Gewerbe (+1,1%), Information und Kommunikation (+0,9%), Baugewerbe (+0,8%), Verkehr und Lagerei (+0,4%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie Gesundheits- und Sozialwesen (je +0,2%). (BFS/mc/pg)