Julius Bär legt Fifa-Fall in den USA definitiv mit Vergleich bei
Zürich – Die Vermögensverwaltungsbank Julius Bär kann eine Untersuchung über Geldwäsche- und Korruptionsvorwürfe im Zusammenhang mit dem Weltfussballverband Fifa in den USA definitiv abhaken. Die Bank finalisierte am Donnerstag eine Vereinbarung mit dem US-Justizministerium über einen dreijährigen Aufschub der Strafverfolgung, um den Vorwurf der Beteiligung an Geldwäsche auszuräumen.
Die Zürcher Bankengruppe und das US-Justizministerium (Department of Justice, DoJ) hatten sich bereits im November 2020 auf die Eckpunkte des Vergleichs geeinigt. Dabei verpflichtete sich die Bank zur Zahlung von insgesamt 79,7 Millionen Dollar. Den Betrag hat die Bank bereits dem Finanzergebnis 2020 belastet. Die Summe setzte sich aus einer Busse in Höhe von 43,3 Millionen Dollar und der Beschlagnahme unrechtmässiger Einnahmen in Höhe von 36,4 Millionen zusammen, wie es beim DoJ heisst.
Julius Bär begrüsste am Donnerstagabend die «endgültige Lösung» des Falls. Es handle sich um einen weiteren Schritt in den laufenden Bemühungen der Bank, verbleibende regulatorische und rechtliche Angelegenheiten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden beizulegen, teilte die Bank in einer Mitteilung mit.
DoJ zeigt «rote Karte»
Die Schweizer Bank habe vor Gericht zugegeben, in den USA bei der Geldwäsche von Bestechungsgeldern in Höhe von über 36 Millionen Dollar an Funktionäre der Fifa teilgenommen zu haben, schrieb das DoJ am Donnerstag in einer Mitteilung. Als Gegenleistung für die Korruptionsgelder hatten die Fifa-Funktionäre Sportmarketingunternehmen Übertragungsrechte an Fussballspielen gewährt.
Ein früherer Bär-Kundenberater, der für die Bank in Uruguay und in Zürich gearbeitet hatte, hatte sich bereits 2017 schuldig bekannt und war im November 2020 wegen seiner Rolle in der Angelegenheit verurteilt worden, wie das DoJ schreibt. Die Bank Bär habe nun das «Äquivalent einer roten Karte» erhalten und bezahle dem US-Staat eine Summe die doppelt so hoch wie die von ihr gewaschenen Gelder sei, so das Ministerium.
Finma ebenfalls aktiv
Die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma hatte die Bank im Februar 2020 wegen schwerer Mängel in der Geldwäschereibekämpfung gerügt, wobei sie ebenfalls auf die Korruptionsfälle rund um den Fussballverband Fifa sowie um den staatlichen Ölkonzern Petróleos de Venezuela Bezug nahm.
Sie ordnete bei Julius Bär damals Massnahmen zur Durchsetzung der geldwäschereirechtlichen Pflichten an und verbot ihr zeitweise komplexe Firmenakquisitionen. Dieses Verbot wurde im März 2021 wieder aufgehoben.
Der Analyst der ZKB wertet es positiv, dass die Bank in dem Korruptionsfall «nicht in die Verlängerung oder gar ins Elfmeterschiessen gehen muss». Es verstehe sich von selbst, dass sich die Bank in den USA keine weiteren Fouls erlauben dürfe. Er rechnet mangels finanzieller oder strategischer Auswirkungen kaum mit einem Einfluss auf den Aktienkurs.
Die Julius-Bär-Aktien notieren am Freitag im frühen Handel 0,9 Prozent fester auf 61,04 Franken. (awp/mc/pg)