Twitter-Aktionäre verklagen Tesla-Chef Musk wegen Wertpapierbetrug
New York – Tesla-Chef Elon Musk droht nach seinem Einstieg als Grossinvestor bei Twitter rechtlicher Ärger. Mehrere Aktionäre des Unternehmens starteten am Dienstag wegen angeblichen Wertpapierbetrugs eine potenzielle Sammelklage gegen den Multimilliardär bei einem Gericht in New York. Das teilte die zuständige Anwaltskanzlei in Boston mit.
Die Kläger beschuldigen Musk, sein Twitter-Investment nicht innerhalb der gesetzlichen Meldefrist öffentlich gemacht zu haben. Dadurch sei eine Börsenreaktion hinausgezögert und der Aktienkurs künstlich niedrig gehalten worden, während er seinen Anteil weiter ausbaute. Eine Stellungnahme Musks zu der Klage lag zunächst nicht vor.
Es gelten strikte Vorschriften, wenn Beteiligungen an US-Firmen den Schwellenwert von fünf Prozent übersteigen. Musk hatte am 4. April in einer Pflichtmitteilung an die Börsenaufsicht SEC bekanntgemacht, einen Anteil von gut neun Prozent an Twitter zu halten. Diese Nachricht liess den Aktienkurs kräftig steigen.
Meldung bewusst verzögert?
Doch der Klage zufolge hatte Musks Beteiligung bereits Mitte März bei über fünf Prozent gelegen – ohne dass dieser es fristgemäss innerhalb von zehn Tagen mitgeteilt habe. Dadurch habe Musk bis zur Mitteilung am 4. April weiter günstig Twitter-Aktien zukaufen können. Anleger, die in diesem Zeitraum verkauften, seien benachteiligt worden. Die Anwälte des Klägers forderten Aktionäre, die zwischen dem 24. März und dem 1. April 2022 Twitter-Aktien verkauft haben, auf, sich der Klage anzuschliessen.
Musk hätte nach seinem Einstieg bei Twitter auch einen Sitz im Verwaltungsrat bekommen sollen. Doch dann entschied sich der Tesla-Chef jedoch kurzfristig um. Musk hat auf Twitter mehr als 80 Millionen Follower und sorgt mit seinen Tweets immer wieder für Schlagzeilen. Am Samstag beispielsweise fragte er: «Stirbt Twitter?». Berüchtigt sind auch seine Tweets zu Kryptowährungen, die je nach Tendenz den Kurs einzelner Digital-Coins in die Höhe treiben oder abstürzen lassen.
Rechtlichen Ärger hatte sich Musk bereits wegen Tweets eingehandelt, die den Aktienkurs von Tesla beeinflusst haben. Dabei wurde ihm vorgeworfen, mit unwahren Behauptungen Stimmungsmache zu betreiben. Nach einem Beschluss der US-Börsenaufsicht SEC darf Musk seit 2019 zu bestimmten Themen wie Finanzdaten und Produktionszahlen Teslas nur noch twittern, wenn ein Anwalt diese Nachrichten zuvor geprüft hat. (awp/mc/ps)