60 Prozent Ja-Stimmen zu neuen Organspenderegeln
Bern – Die Schweiz erhält neue Regelungen für die Entnahme von Spenderorganen. Die Stimmenden haben die Änderungen des Transplantationsgesetzes mit 60,2 Prozent Ja angenommen.
Laut Urs Bieri von gfs.bern stand für die Stimmenden das Anliegen im Vordergrund, mit gespendeten Organen Leben zu retten, wie er gegenüber Radio SRF sagte. Es sei eine kollektive Entscheidung gewesen, die Organe zur Verfügung zu stellen und dafür etwas Selbstbestimmung abzugeben.
Das Ja überrascht nicht: In den beiden jüngsten Umfragen von Tamedia und SRG war die Vorlage auf einen Ja-Anteil von 61 Prozent gekommen. Diese Quoten blieben während der Abstimmungskampagne nahezu unverändert.
Die Schweiz wechselt nun bei der Organspende von einer Zustimmungsregelung zu einer Widerspruchsregelung. Neu ist jeder und jede grundsätzlich Organspender oder -spenderin, wenn er oder sie zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Die Schweiz nimmt damit den von mehreren europäischen Ländern gewählten Weg.
Nationales Register
Geplant ist dafür ein neues nationales Register. Eingetragen werden kann dort ein generelles Nein zur Spende oder auch ein Ja zur Entnahme von Spenderorganen und -geweben nach dem Tod. Ebenso kann vermerkt werden, welche Organe man zu spenden bereit ist. Grundlage für das neue Register ist das geänderte Transplantationsgesetz. Die Umstellung auf die neue Regelung soll frühestens 2023 erfolgen.
Allerdings kann die Haltung zur Organentnahme auch auf anderen Wegen dokumentiert werden, oder es können Angehörige oder dafür bezeichnete Vertrauenspersonen über die Spendeabsicht respektive den Spendeunwillen informiert werden. Wer zum Kreis der nahen Angehörigen zählt, muss noch festgelegt werden.
Jederzeit widerrufbar
Registereinträge müssen jederzeit widerrufen werden können, und auf das Register zugreifen können sollen für Organspenden zuständige Personen in den Spitälern. Abfragen sind erst erlaubt, wenn ein Patient oder eine Patientin eine aussichtslose Prognose hat und entschieden worden ist, lebenserhaltende Massnahmen abzubrechen.
Nun ist der Bundesrat am Zug. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss er festlegen, welche Daten im Register bearbeitet werden und was die Voraussetzungen für das Aufbewahren und Löschen der Daten sind. Wer Daten ins Register eintragen will, muss sich identifizieren – auch hier muss der Bundesrat nun festlegen, wie dies zu geschehen hat.
Das Register werde vom Bund erstellt, und es werde die hohen Anforderungen des Bundes punkto Datensicherheit erfüllen müssen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor der Abstimmung. Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss das Register bereit sein. Auch eine Information der Bevölkerung sieht das Gesetz vor.
Auftrag an Swisstransplant
Erstellt und verwaltet wird das Register vom Bund und betrieben von Swisstransplant unter Aufsicht des BAG, wie die Stiftung auf Anfrage mitteilte. Swisstransplant habe als Zuteilungsstelle für Organe einen Leistungsauftrag vom Bund, der per 1. Januar 2023 erneuert werde.
Nach Angaben des BAG erhält Swisstransplant als nationale Zuteilungsstelle pro Jahr eine Million Franken. Das Parlament habe den Bund verpflichtet, den Betrieb des Registers der Stiftung Swisstransplant zu übertragen. (awp/mc/pg)