Welche Versicherungen sind sinnvoll?
Frankfurt am Main – Versicherungen übernehmen für ihre Versicherten im Schadens- oder Krankheitsfall die Kosten ganz oder zumindest teilweise, je nachdem, wie der Versicherungsvertrag gestaltet ist. Manche Verträge enthalten eine Klausel zur Selbstbeteiligung. Das heißt, die versicherte Person zahlt einen im Vorhinein festgelegten Betrag zu den Kosten dazu. Dafür ist aber die Prämie im Vergleich zu anderen ohne Selbstbeteiligung oft günstiger.
Es gibt für nahezu alles eine Versicherung. Manche sind gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel:
- Krankenversicherung für jede in Deutschland lebende Person,
- Kfz-Haftpflichtversicherung für Autofahrer,
- Arbeitslosen- und Rentenversicherung für Angestellte,
- Betriebshaftpflicht für Gewerbetreibende,
- Gebäudeversicherung für Immobilienbesitzerinnen.
Andere Versicherungen sind in der Regel freiwillig. Zu den bekanntesten gehören:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Unfallversicherung
- Privathaftpflichtversicherung
- Lebensversicherung
- Freiwillige Krankenversicherung
Welche zusätzliche freiwillige Versicherung für wen sinnvoll ist, hängt stark von den Lebensumständen ab. Natürlich ist für Personen ohne Führerschein eine Mietwagenversicherung wenig sinnvoll. Für Vielreisende hingegen kann sie sich lohnen, ebenso wie eine Reiserücktrittsversicherung. In jedem Fall empfehlenswert ist eine Privathaftpflicht, denn sie kann vor existenzbedrohenden finanziellen Folgen schützen.
Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?
Für bestimmte Versicherungen kann die Beitragszahlungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen:
- Versicherungen für die Gesundheitsfürsorge wie die Kranken- und Pflegeversicherung
- Versicherungen für die Einkommenssicherung wie die Rentenversicherung
- berufliche Versicherungen wie die Berufsunfähigkeit- und Unfallversicherung
Je nach Versicherung gibt man sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben, Werbungskosten oder Betriebskosten an. Eine Ausnahme bildet die Rentenversicherung, da die steuerliche Geltendmachung davon abhängt, ob es sich um eine staatliche oder private Rentenversicherung handelt und wann sie abgeschlossen wurde. Welche Versicherung beruflich bedingt absetzbar ist, bestimmt zum Teil die Art der ausgeübten Beschäftigung. Wer zum Beispiel selbstständig ist und ein Betriebsfahrzeug hat, kann die Kosten für die Autoversicherung als Betriebskosten steuerlich absetzen.
Mit den Prämien für Sachversicherungen, etwa Hausrat- oder Reiseversicherungen, lassen sich in der Regel keine Steuern sparen – es sei denn, es handelt sich um Versicherungen für ausschließlich beruflich genutzte Dinge, etwa eine Smartphoneversicherung für das Betriebshandy. (AE/mc/hfu)