Parlament fordert umfassende Analyse der CS-Notübernahme durch PUK
Bern – Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur umfassenden Aufarbeitung der Notübernahme der Grossbank Credit Suisse (CS) durch ihre Konkurrentin UBS ist beschlossene Sache. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat zugestimmt, mit grosser Mehrheit.
Mit 37 zu 5 Stimmen folgte die kleine Kammer der Empfehlung ihrer Geschäftsprüfungskommission (GPK-S) und ihres Büros. Der Bundesrat hatte bereits in der vergangenen Woche dem Parlament seine volle Unterstützung zugesagt. Der Nationalrat beschloss am Mittwoch einstimmig die Einsetzung einer PUK.
Angst vor Skandalisierung
So geschlossen wie im Nationalrat waren die Reihen im Ständerat nicht. Der Glarner FDP-Ständerat Thomas Hefti verlangte mit einem Einzelantrag, nicht auf die PUK-Vorlage einzutreten. Stattdessen sollten die ordentlichen Organe – also die Geschäftsprüfungskommissionen und allenfalls die Geschäftsprüfungsdelegation – die Untersuchung vornehmen.
«Diese verfügen fast über die gleichen Rechte wie eine PUK, arbeiten aber mit etwas weniger Begleitmusik», argumentierte Hefti. Wenn eine PUK eingesetzt wurde, sei stets von einem Skandal die Rede. Bundesrat und Verwaltung könnten mit der Untersuchung stigmatisiert werden, befürchtete er. Für ihn sei jedoch klar: «Es lag ein Problem vor bei einer privaten Unternehmung und nicht beim Staat.»
Unterstützung erhielt Hefti von einem Parteikollegen und drei Mitte-Vertretern. Othmar Reichmuth (Mitte/SZ) begründete sein Nein zu einer PUK ähnlich wie Hefti: «Hier liegt kein Behördenversagen vor.» Die PUK könne in CS-Fall die Feuerwehr untersuchen, aber nicht den Brandherd.
«Schweiz scheut keine Mittel»
Insgesamt war der Tenor im Ständerat aber ein anderer: Eine gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse sei notwendig und sinnvoll, hielten zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Links bis Rechts fest. Eine PUK sei das richtige Instrument, um das Verhalten aller Akteure beurteilen zu können.
Die Tragweite und die Auswirkungen des Bundesratsentscheids von Mitte März seien gross, sagte Eva Herzog (SP/BS) im Namen des Ständeratsbüros. Es sei zu untersuchen, weshalb die CS mit staatlicher Hilfe habe gerettet werden müssen.
«Eine PUK hat eine höhere Legitimation als andere Untersuchungsorgane», sagte Matthias Michel (FDP/ZG). Es gehe auch darum, dem Ausland zu zeigen, «dass die Schweiz dieses Geschehen ernst nimmt und keine Mittel scheut».
Warum hat Gesetz nicht gegriffen?
Thomas Minder (parteilos/SH) gab zu bedenken, dass der Bundesrat immer öfter auf Notrecht zurückgreife. Die Rettung der CS bezeichnete er als «wenig kreativ, überhastet und grundsätzlich falsch». Es handle sich um ein politisches und institutionelles Debakel.
Es gehe darum, die Entscheidfindung des Bundesrats genau zu analysieren, um künftig nicht mehr in eine ähnliche Situation zu kommen, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Es sei offensichtlich, dass die «Too big to fail»-Gesetzgebung nicht gegriffen habe, so Pirmin Bischof (Mitte/SO). Deshalb sei es wichtig, die institutionellen Vorgänge zu untersuchen.
Daniel Fässler (Mitte/AI) warnte für überhöhten Erwartungen. «Die PUK hat nicht die Aufgabe, die CS zu durchleuchten.» Gemäss verabschiedetem Bundesbeschluss sollen im Zusammenhang mit der CS-Krise die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrats, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes unter die Lupe genommen werden. Viele Rednerinnen und Redner im Parlament waren sich aber einig, dass die Hauptverantwortlichen für das Debakel bei der CS selbst zu suchen seien.
Fünfte PUK in der Geschichte
Voraussichtlich in der nächsten Woche wählen die beiden Ratsbüros das Präsidium sowie die Mitglieder der PUK, die 14 Mitglieder umfassen wird – je sieben aus dem National- und dem Ständerat. Drei Monate nach der Notübernahme der CS durch die UBS kann die Kommission danach ihre Arbeit aufnehmen.
Eine PUK ist das stärkste Instrument der parlamentarischen Oberaufsicht. Sie hat die gleichen Rechte wie die Geschäftsprüfungsdelegation und die Finanzdelegation. Entsprechend kann eine PUK insbesondere Personen als Zeugen befragen und die Protokolle und Unterlagen der Bundesratssitzungen einsehen. Zusätzlich kann sie einen Untersuchungsbeauftragten für die Beweiserhebung einsetzen.
In der Geschichte des Bundesstaats wurde bisher erst vier Mal eine PUK eingesetzt: nach dem Mirage-Skandal 1961, nach der Kopp-Affäre 1989, nach dem Fichenskandal 1990 und zur Abklärung von Organisations- und Führungsproblemen bei der Pensionskasse des Bundes (PKB) im Jahr 1995. (awp/mc/ps)