Wie sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Deutschland entspannt gründen lässt
Du möchtest dich selbstständig machen und dein eigener Chef sein? Dazu brauchst du ein Unternehmen, das eine bestimmte Rechtsform hat. Zu den entspanntesten Rechtsformen gehört die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). In diesem Artikel erfährst du, was eine GbR ist, welche Punkte du bei der Gründung zu beachten hast und welche Vorteile du für dich generieren kannst. Ich informiere dich hier aber auch, über die Nachteile, die mit dieser Rechtsform verbunden sind und die Pflichten, die du gegenüber dem Finanzamt zu erfüllen hast.
Was ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Bei einer GbR stehen die beteiligten Personen im Vordergrund. Deshalb gehört diese Rechtsform zu der Gruppe der Personengesellschaften. Hiervon unterscheiden sich die Kapitalgesellschaften – wie z. B. eine GmbH, eine AG oder eine UG. Bei den Kapitalgesellschaften kommt es ausschliesslich auf die Höhe des Kapitals an.
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründest du entspannt und ohne Stress mit einer anderen Person, wenn ihr euch zusammenschliessen wollt, um gemeinsam einen Unternehmenszweck zu verfolgen. Der verfolgte Unternehmenszweck kann frei von euch gewählt werden. Dies bedeutet, dass die Gründung einer GbR z. B. in den folgenden Fällen für euch die richtige Wahl ist:
- Ihr seid als Architekt, Arzt oder Steuerberater tätig.
- Ihr seid in der Baubranche tätig und möchtet gemeinsam ein Bauprojekt abschliessen.
- Ihr seid Musiker, die eine Band gründen, um gemeinsam Platten zu produzieren und auf Tournee zu gehen.
Anders als die anderen Rechtsformen bestimmten sich die rechtlichen Voraussetzungen für eine GbR nicht nach dem Handelsgesetzbuch. Die einschlägigen Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Deshalb wird die GbR häufig auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.
Was ist bei der Gründung einer GbR zu beachten?
Bei der Gründung einer GbR musst du einige Punkte beachten. Hierzu gehören z. B.:
- Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Er empfiehlt sich aber, um spätere Streitigkeiten unter den BGB-Gesellschaftern zu vermeiden.
- Soweit es sich um eine gewerbliche Betätigung handelt – z. B. als Bauunternehmer – müsst ihr die GbR bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden. Dies funktioniert auch online. An eine Registrierung im Handelsregister müsst ihr dagegen nicht denken.
- Um für die Steuerveranlagung registriert zu sein, füllt ihr den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ aus und leitet diesen an das Finanzamt weiter. Anschliessend erhaltet ihr eine Steuernummer, mit der ihr für die Einkommensteuer, die Gewerbesteuer (bei einer gewerblichen Betätigung) und die Umsatzsteuer registriert seid.
- Für die Gründung einer BGB-Gesellschaft benötigt ihr kein Startkapital. Anders als bei einer GmbH müsst ihr nicht zwingend Geld einlegen, wenn ihr eine GbR gründet.
Wo liegen die Vorteile einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Die Vorteile der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind:
- Eine BGB-Gesellschaft lässt sich schnell und ohne grossen Aufwand gründen. Die Einzahlung einer Mindesteinlage ist nicht vorgesehen.
- Alle Gesellschafter erhalten dasselbe Stimmrecht. Dies unterscheidet die GbR z. B. von einer GmbH. Hier entscheidet die finanzielle Beteiligung über das Stimmrecht der Gesellschafter.
- Die GbR muss keine Buchhaltungspflichten erfüllen und ist nicht zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet.
- Bei einem Insolvenzdelikt – z. B. der Insolvenzverschleppung – besteht keine Verpflichtung zur Haftung
- Erfüllt die GbR die Voraussetzungen, fällt sie unter die Kleinunternehmerregelung. Hiermit entfällt der bürokratische Aufwand turnusmässig – entweder monatlich oder quartalsweise – eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einzureichen.
Welche Nachteile hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?
Mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind diese Nachteile verbunden:
- Die Beteiligten haften gesamtschuldnerisch und auch mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der GbR.
- In einer GbR werden die Entscheidungen gemeinsam von allen Beteiligten betroffen. Möchtest du z. B. eine Investition durchsetzen, musst du die Zustimmung der anderen Gesellschafter einholen.
- Ein steuerlicher Nachteil besteht gegenüber der GmbH. Denn bei der Versteuerung des Gewinns orientiert sich das Finanzamt am persönlichen Steuersatz der Gesellschafter. Dieser kann maximal 45 % betragen. Der Jahresgewinn einer GmbH wird zurzeit mit einem Körperschaftsteuersatz von 15 % belegt.
Die GbR und das Finanzamt: Entspannt an die Steuererklärung
Entspannt kannst du mit deiner GbR auch an deine Steuererklärung gehen. Im Regelfall gibst du die drei folgenden Steuererklärungen ab:
- Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
Einkommensteuererklärung
Gründest du mit einem Kollegen eine GbR, wird der Gewinn durch zwei aufgeteilt. Diesen Gewinn deklarierst du entweder als Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in deiner Einkommensteuererklärung.
Umsatzsteuererklärung
Führt deine GbR umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus, gibst du nach dem Ende des Veranlagungszeitraums eine Umsatzsteuerjahreserklärung bei deinem Finanzamt ab. Die hier ermittelte Umsatzsteuer wird mit der Summe deiner Umsatzsteuervorauszahlungen verrechnet.
Gewerbesteuererklärung
Geht ihr z. B. als Bauunternehmer oder Handwerker einer gewerblichen Tätigkeit nach, kommt mit der Gewerbesteuererklärung eine weitere Steuererklärung dazu. Für diese gilt dieselbe Abgabefrist wie bei der Einkommensteuererklärung und der Umsatzsteuererklärung. Mit einer Gewerbesteuerzahlung musst du aber erst rechnen, wenn der Gewerbeertrag der GbR über 24.500 Euro liegt. Bis dahin kannst du dich entspannt zurücklehnen.
Fazit: schnelle, unkomplizierte Gründung
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist eine Rechtsform, die ihr für euch wählen könnt, wenn ihr gemeinsam einen Unternehmenszweck verfolgt. Ihr profitiert von dem Vorteil, dass ihr die Gesellschaft schnell und unkompliziert gründen könnt. Allerdings müsst ihr auch damit rechnen, mit eurem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft gemacht zu werden. (mc)