Der BVG-Mindestzinssatz soll auf 1,25 Prozent steigen
Bern – Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll 2024 von einem Prozent auf 1,25 Prozent angehoben werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission). Darüber entscheiden wird der Bundesrat.
Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent Vorsorgeguthaben im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Die BVG-Kommission will mit ihrer Empfehlung den gestiegenen Zinsen und der Teuerung Rechnung tragen, wie sie am Montag mitteilte Sie hatte Sätze von 0,5 bis zu 2,0 Prozent diskutiert und sich schliesslich für 1,25 Prozent entschieden.
Sie begründet den Entscheid mit der schwierigen Entwicklung der Finanzmärkte. Auch könne nicht die ganze Rendite einer Pensionskasse für die Mindestverzinsung verwendet werden. Kassen seien etwa verpflichtet, Wertschwankungsreserven zu bilden und nötige Rückstellungen vorzunehmen.
Auch könnten Vorsorgeeinrichtungen eine höhere Verzinsung gewähren, wenn es ihre Finanzen zuliessen. Vorsorgeeinrichtungen, die nur das Obligatorium versicherten und damit unter dem hohen Umwandlungssatz für die Berechnung der Renten litten, hätten diesen Spielraum aber oft nicht.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kritisierte die Empfehlung in einer Mitteilung. Ein Mindestzinssatz würde von 1,25 Prozent würde der aktuellen Teuerung hinterherhinken, schrieb er. Die Altersguthaben verlören so weiter an Wert.
Travail.Suisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, zeigte sich erfreut über die Erhöhung. Die BVG-Kommission trage der Zinswende endlich Rechnung, hiess es in seiner Mitteilung. Allerdings hätte sich auch Travail.Suisse auf Grund der Inflation eine stärkere Erhöhung gewünscht. (awp/mc/ps)