Weitere Unterstützung für die EU-Verhandlungspläne des Bundesrates

Weitere Unterstützung für die EU-Verhandlungspläne des Bundesrates
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Bern – Für die beabsichtigten Verhandlungen über die Beziehungen der Schweiz mit der EU gibt es eine gute Basis für ein akzeptierbares Ergebnis. Mit dieser Feststellung stellt sich die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hinter die Pläne des Bundesrates, so wie die Kantone und die Schwesterkommission des Nationalrates.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) heisst die Stossrichtung der Verhandlungsleitlinien mehrheitlich gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Ihre Stellungnahme verabschiedete die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung.

Ja zum Paketansatz
Die Mehrheit unterstützt den Bundesrat bei der Aufnahme von Verhandlungen mit der EU-Kommission. In den umfassenden und kontroversen Diskussionen sei namentlich die engere institutionelle Anbindung, der vorgesehene Mechanismus für die Streitschlichtung und die Unionsbürgerrichtlinie teils kritisch hinterfragt worden.

Unterstützt wird der Paketansatz, die Integration institutioneller Regeln in die Marktzugangsabkommen und der Verzicht auf Guillotine-Klauseln in neuen Verträgen. Die APK-S erhofft sich damit zusätzliche Verhandlungsmasse – und die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit auf einzelne Abkommen zu verzichten.

Die APK-S pocht indes auf zusätzliche Absicherungen. Die Unionsbürgerrichtlinie etwa dürfe nur mit striktem Bezug zum Arbeitsmarkt übernommen werden. Ein unrechtmässiger oder unerwünschter Bezug von Sozialleistungen müsse verhindert werden.

Für in die Schweiz entsandte Arbeitskräfte müsse der Grundsatz «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» gelten, auch bei den Spesen. Gehe das nicht, müsse innenpolitisch eine Schweizer Lösung gefunden werden, im Sinn der Praxis anderer EU-Staaten.

Skepsis zu Stromabkommen
Kritik gab es in der APK-S zum anvisierten Stromabkommen. Mehrere Mitglieder äusserten sich kritisch zum Einbezug des Stromhandels sowie der Stromproduktion in die Verhandlungen.

Nach Auffassung der Kommission muss sich das Stromabkommen auf die Zusammenarbeit bei der Netzstabilität, Stromhandel und Versorgungssicherheit konzentrieren. Es müsse gewährleistet sein, dass private Haushalte und KMU-Betriebe die Wahl haben zwischen dem freien Markt und dem Verleib in der geschützten Grundversorgung.

Ergänzend fordert die APK-S, im Bereich Strom Schweizer Produktionsformen und -kapazitäten vertraglich abgesichert werden müssten. Das betrifft auch die Vergabe von Konzessionen.

Bei der Aktualisierung des Landverkehrsabkommens darf nach Auffassung der APK-S der nationale Verkehr nicht beeinträchtigt werden und Trassen für ihn gesichert sein. Konkurrieren mehrere Unternehmen um die Nutzung des Netzes für den nationalen Verkehr, soll die Schweiz entscheiden.

Kompetenz des EuGH begrenzen
Die Kompetenz des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss nach Auffassung der APK-S klar begrenzt werden. Der EuGH dürfe nur falls notwendig auf Begehren des Schiedsgerichts indirekt zur Auslegung unionsrechtlicher Begriffe tätig werden. Ob der EuGH angerufen werde, müsse das Schiedsgericht abschliessend entscheiden können.

Eine schnelle und dauerhafte Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsprogramm «Horizon» und das Austauschprogramm «Erasmus+» ist auch für die APK-S ein Anliegen. Diese Forderung haben auch die Kantonsregierungen formuliert. (awp/mc/ps)

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