Bundesgericht entscheidet über AHV-Abstimmungsbeschwerde
Bern – Das Bundesgericht wird entscheiden, ob die Abstimmung von 2022 über die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre wiederholt werden muss. Die Grünen haben nach einem Nichteintretensentscheid des Kantons Genf ihre Beschwerde an die höchste Instanz weitergezogen.
Die SP Frauen Schweiz und die Grünen Schweiz hatten nach Publikwerden des Berechnungsfehlers zu den Finanzprognosen der AHV Beschwerden gegen die AHV-21-Abstimmung eingereicht. Bei der denkbar knappen Abstimmung seien die Frauen mit falschen Argumenten um ein Jahr Rente gebracht worden, argumentieren sie. Die Erhöhung des Frauenrentenalters wurde im September 2022 mit gerade einmal 50,5 Prozent angenommen.
Die Grünen reichten ihre Beschwerden in den Kantonen Zürich und Genf ein. Der Kanton Genf hat bereits seinen Nichteintretensentscheid gefällt und verwies auf die Kompetenz des Bundesgerichts, da es um eine eidgenössische Abstimmung geht, wie die Grünen am Dienstag mitteilten. Deshalb werde die Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen.
«Wir erwarten einen schnellen Entscheid des Gerichts, um rasch Klarheit für alle Frauen zu haben», liess sich Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone in der Mitteilung zitieren. Klarheit müsse noch vor dem Inkrafttreten des erhöhten Frauenrentenalters am 1. Januar 2025 herrschen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte vor zwei Wochen die Finanzperspektiven für die AHV nach unten korrigiert. Die AHV-Ausgaben dürften 2033 rund vier Milliarden Franken oder rund sechs Prozent tiefer ausfallen als bisher berechnet. Damit präsentiert sich die finanzielle Lage der AHV besser als angenommen. (awp/mc/ps)