Die Forschungszulage für innovative Unternehmen in Deutschland

Die Forschungszulage für innovative Unternehmen in Deutschland
(Pixabay)

Gräfelfing – Die Forschungszulage ist ein bedeutendes Instrument zur Förderung von Innovation und Forschung in Deutschland. Eingeführt im Jahr 2020, zielt sie darauf ab, den Wirtschaftsstandort zu stärken und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei ihren Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung wird die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft nachhaltig gestärkt und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit gesichert.

Die Forschungszulage ergänzt dabei bestehende Förderprogramme und bietet Unternehmen neue Möglichkeiten, ihre innovativen Ideen voranzutreiben.

Forschungszulage – eine Definition

Die steuerliche Forschungszulage, eingeführt über das Forschungszulagengesetz (FZulG) am 1. Januar 2020, hat das Ziel, die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu fördern. Das Gesetz zielt darauf ab, neuartige Forschungs- und Entwicklungsansätze zu begünstigen, wodurch Unternehmen ihre Innovationsfähigkeiten erweitern können.

Dies trägt zur Stärkung des Investitionsstandorts Deutschland bei und unterstützt die Wettbewerbsfähigkeit in entscheidenden Branchen und Technologien. Interessierte Unternehmen können ihre Forschungszulage über den Fördermittel-Experten Banhoek Consulting beantragen.

Berechtigte Unternehmen

Die Forschungszulage steht allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung, ohne Berücksichtigung der Branche oder Unternehmensgrösse. Auch nicht profitabel arbeitende Startups können davon profitieren.

Hochschulen und Universitäten können keinen direkten Antrag stellen, haben jedoch die Möglichkeit, über Auftragsforschungen indirekt von dieser Förderung zu profitieren. Hauptzielgruppe sind Unternehmen, die aktiv in Forschung und Entwicklung investieren oder diese extern in Auftrag geben.

Förderungsfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Die Forschungszulage fördert gezielte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Zur Grundlagenforschung zählt die Generierung neuen wissenschaftlichen Wissens durch Experimente und analytische Arbeiten, ohne unmittelbare kommerzielle Ziele.

Industrielle Forschung hingegen konzentriert sich auf die Entwicklung neuartiger Produkte sowie die Verbesserung bestehender Verfahren zur Effizienz- und Qualitätssteigerung. Die experimentelle Entwicklung unterstützt die Kombination und Optimierung vorhandener Produkte und Technologien, um Innovationen voranzutreiben.

Antragsanforderungen

Für die Beantragung müssen Unternehmen spezifische Anforderungen erfüllen. Dazu zählen die Bereitstellung detaillierter technischer und kaufmännischer Daten zum Vorhaben sowie eine grobe Kostenkalkulation.

Zudem müssen die Projekte Kriterien wie Neuartigkeit, Ungewissheit, schöpferische Kraft, Reproduzierbarkeit und Systematik erfüllen. Unter Ungewissheit versteht man die Unklarheit hinsichtlich der Ergebnisse und Risiken des Projekts, während schöpferische Kraft Bereiche umfasst, die ein gewisses Mass an Kreativität und Innovation erfordern.

Berechnung der Forschungszulage

Die Forschungszulage wird auf Grundlage einer Bemessungsgrundlage berechnet, die eine Obergrenze von vier Millionen Euro hat. Davon können Unternehmen 25 Prozent als Zulage geltend machen, sodass der maximale Zuschuss bis zu einer Million Euro pro Jahr beträgt.

Diese Auszahlung erfolgt durch Anrechnung auf die Steuerlast des Unternehmens. Sollte der Betrag der Forschungszulage die Steuerverbindlichkeiten übersteigen, wird der Überschuss ausgezahlt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Forschungszulage umfasst mehrere wesentliche Schritte. Zunächst ist zu klären, ob das Projekt die Anforderungen für Forschung und Entwicklung erfüllt. Danach kann der Antrag kostenlos im Web-Portal der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) hochgeladen werden.

Die Bescheinigungsstelle bestätigt dann die Prüfung des Projekts. Anschliessend bewertet das Finanzamt die angeführten Aufwendungen und bestimmt die Höhe der Forschungszulage, die auf die Steuerverbindlichkeiten angerechnet wird. Jährlich ist eine Erneuerung der Bescheinigung erforderlich, um den Anspruch auf die Zulage aufrechtzuerhalten.

Vorteile der Forschungszulage

Die Forschungszulage bietet umfassende Vorteile. Steuerpflichtige Unternehmen, egal welcher Grösse oder Branche, können die Fördermittel beantragen. Diese Unterstützung ist besonders wertvoll für Startups, die noch keine Gewinne erzielt haben.

Zudem ermöglicht die rückwirkende Beantragung eine finanzielle Förderung bereits gestarteter Projekte. Die Flexibilität der Förderung passt sich verschiedenen Entwicklungsphasen an, sodass Unternehmen in unterschiedlichen Situationen unterstützt werden, was die Innovationskraft erheblich steigert.

Alternative Förderprogramme

Zusätzlich zur Forschungszulage gibt es weitere Förderprogramme, die Unternehmen in der Forschung und Entwicklung unterstützen. Dazu zählen das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mit einer Förderquote von bis zu 40 Prozent sowie KMU-innovativ, das sogar bis zu 60 Prozent Förderung bietet.

Fazit

Die Forschungszulage erweist sich als Schlüsselinstrument zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland. Sie fördert gezielt zukunftsweisende Technologien wie Künstliche Intelligenz und nachhaltige Lösungen, wodurch Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit ausbauen können.

Durch die flexible Ausgestaltung unterstützt sie Firmen in verschiedenen Entwicklungsstadien und trägt so zur Sicherung hoch qualifizierter Arbeitsplätze bei. Langfristig hilft die Forschungszulage, Deutschlands Position in der globalen Innovationslandschaft zu festigen und gesellschaftliche Herausforderungen wie den Klimawandel aktiv anzugehen. (BC/mc/hfu)


Schreibe einen Kommentar