Warum viele Berufseinsteiger Förderungen nicht nutzen
Nürnberg – Arbeitgeberzuschüsse sind wie verborgene Edelsteine im Arbeitsvertrag – wertvoll, aber oft unbeachtet. Ob Zuschüsse zur Altersvorsorge oder Unterstützungen bei Weiterbildungen – diese Zusatzleistungen bieten Berufseinsteigern die Möglichkeit, schon frühzeitig die finanzielle Basis für ein unabhängiges und stabiles Leben zu schaffen. Dennoch bleiben sie häufig ungenutzt, sei es aus Unkenntnis oder weil ihr langfristiger Wert unterschätzt wird.
Dabei handelt es sich keineswegs um blosse Extras, sondern um Instrumente, die clever eingesetzt erheblich zur Vermögensbildung und Karriereentwicklung beitragen können. Mit einer klugen Strategie lassen sich Arbeitgeberleistungen so kombinieren und optimieren, dass nicht nur die Gegenwart, sondern auch die Zukunft finanziell gesichert ist. Doch wie gelingt es, diese oft versteckten Vorteile zu identifizieren und gezielt für sich zu nutzen?
Arbeitgeberzuschuss mehr als nur ein Bonus
Arbeitgeberzuschüsse sind keine blossen freiwilligen Zusatzleistungen, sondern ein integraler Bestandteil moderner Arbeitsverhältnisse. Sie reichen von vermögenswirksamen Leistungen über betriebliche Altersvorsorge bis hin zu Sachzuwendungen wie Jobtickets oder Essensgutscheinen. Diese Zuschüsse entlasten nicht nur das Einkommen, sondern eröffnen Arbeitnehmern Möglichkeiten zur finanziellen Optimierung und Vermögensbildung.
Berufseinsteiger, die meist mit einem kleineren Einstiegsgehalt auskommen müssen, profitieren besonders von der cleveren Nutzung dieser Leistungen. Statt auf eine Gehaltserhöhung zu hoffen, können diese Zuschüsse unmittelbare finanzielle Vorteile bieten, ohne zusätzlichen Steuerbelastungen zu unterliegen.
Vermögenswirksame Leistungen als finanzielle Basis
Die vermögenswirksamen Leistungen gehören zu den bewährtesten, aber oft übersehenen Werkzeugen der finanziellen Unterstützung durch den Arbeitgeber. Obwohl sie das Potenzial haben, langfristig ein solides Vermögen aufzubauen, bleiben sie insbesondere bei Berufseinsteigern häufig ungenutzt. Der Grund? Unzureichende Informationen oder fehlende Beratung darüber, wie diese Förderung am besten eingesetzt werden kann. Dabei stellt die Möglichkeit, monatlich bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber in einen speziellen Sparvertrag einzahlen zu lassen, eine attraktive Ergänzung zum Gehalt dar – und summiert sich jährlich auf bis zu 480 Euro.
Das Besondere an vermögenswirksamen Leistungen ist die Wahlfreiheit. Arbeitnehmer können die Anlageform je nach finanziellen Zielen und Risikobereitschaft individuell gestalten. Dabei stehen folgende Optionen zur Verfügung:
- Bausparverträge: Perfekt für Arbeitnehmer, die in Zukunft Wohneigentum erwerben möchten. Profitieren von attraktiven Zinsen und der Möglichkeit, zusätzliche staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie zu erhalten.
- Investmentfonds: Für risikobereite Anleger bieten Fonds Sparpläne hohe Renditechancen, die bei langfristigen Investments besonders lohnenswert sind.
- Ratenkredittilgungen: Wer eine Baufinanzierung oder einen Kredit abzahlt, kann VL nutzen, um schneller schuldenfrei zu werden – eine clevere Möglichkeit, Zinskosten zu reduzieren.
- Banksparpläne: Eine sichere, aber konservative Option, die vor allem für Arbeitnehmer geeignet ist, die Wert auf Stabilität legen und auf höhere Renditen verzichten können.
Beispielrechnung: Nehmen wir an, ein Arbeitnehmer nutzt die maximalen 40 Euro VL pro Monat und investiert diese in einen Fonds-Sparplan mit einer durchschnittlichen Rendite von 6 % p. a.. Über einen Zeitraum von 20 Jahren ergibt sich ein Endvermögen von über 20.000 Euro – und das allein durch die Zuschüsse des Arbeitgebers und die Rendite. Selbst ohne eigene Zusatzbeiträge kann diese Summe ein solides Startkapital für grössere Anschaffungen oder die Altersvorsorge sein.
Wie der Staat beim Vermögensaufbau hilft
Vermögenswirksame Leistungen entfalten ihre volle Wirkung, wenn Arbeitnehmer zusätzlich von staatlichen Zuschüssen profitieren. Diese Förderungen, die unabhängig von der Zahlung des Arbeitgebers gewährt werden, können das angesparte Vermögen erheblich steigern. Besonders Bausparverträge und Investmentfonds profitieren von diesen staatlichen Unterstützungen, wodurch ein doppelter Vorteil entsteht. Die Arbeitgeberleistung wird ergänzt, und der Staat trägt ebenfalls zum Vermögensaufbau bei.
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine der bekanntesten staatlichen Förderungen im Rahmen der VL. Sie wird abhängig vom Einkommen gewährt und belohnt gezielte Sparformen:
- Investmentfonds: Hier beträgt die Sparzulage 20 % der jährlichen Einzahlungen, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 80 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Verheiratete).
- Bausparverträge: Für wohnwirtschaftliche Zwecke gibt es ebenfalls eine Arbeitnehmersparzulage von 9 % der Einzahlungen, mit einem Förderhöchstbetrag von 43 Euro jährlich. Auch hier gelten seit dem 1.1.2024 die vereinheitlichen Einkommensgrenzen von 40.000 Euro bzw. 80.000 Euro.
Durch die Kombination von Arbeitgeberzahlungen und dieser staatlichen Zulage können VL-Anleger deutlich höhere Summen ansparen, als es allein durch die Monatsbeiträge möglich wäre.
Wer sich für einen Bausparvertrag entscheidet, kann zusätzlich von der Wohnungsbauprämie profitieren. Sie beläuft sich auf 10 % der jährlichen Einzahlungen, bis zu einem Höchstbetrag von 70 Euro für Alleinstehende bzw. 140 Euro für Verheiratete jährlich. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro.
Wird die Wohnungsbauprämie mit der Arbeitnehmersparzulage kombiniert, ergibt sich eine doppelte Förderung. Arbeitnehmer, die langfristig auf Wohneigentum setzen, können so erhebliche staatliche Zuschüsse erhalten, die den Eigenkapitalaufbau deutlich beschleunigen.
Die betriebliche Altersvorsorge ist ein weiterer Baustein, um Arbeitgeberzuschüsse sinnvoll einzusetzen. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, Teile ihres Bruttogehalts steuer- und sozialabgabenfrei in eine Rentenversicherung umzuwandeln. Für alle, die ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen möchten, bietet sie eine attraktive Möglichkeit, frühzeitig vorzusorgen und die eigene finanzielle Zukunft abzusichern. Seit 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, bei Neuverträgen mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern.
- Steuerliche Ersparnis: Durch die Entgeltumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Einkommen.
- Zuschüsse des Arbeitgebers: Erhöhen den angesparten Betrag, ohne zusätzliche Belastung für den Arbeitnehmer.
- Langfristige Sicherheit: Die bAV schafft eine solide Grundlage für den Ruhestand.
Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer, der monatlich 100 Euro seines Bruttogehalts in eine bAV einzahlt, erhält bei einem Arbeitgeberzuschuss von 15 % jährlich 180 Euro zusätzlich. Über 30 Jahre summiert sich dieser Betrag auf über 5.400 Euro, ohne dass der Arbeitnehmer aktiv mehr investieren muss.
Karriere fördern mit Weiterbildungszuschüssen
Arbeitgeber fördern zunehmend die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter, da dies nicht nur die Qualifikation des Einzelnen steigert, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärkt. Für Berufseinsteiger bieten sich hier zahlreiche Möglichkeiten, sich auf Kosten des Arbeitgebers weiterzubilden. Typische Fördermassnahmen sind:
- Kurskostenübernahme: Arbeitgeber zahlen ganz oder teilweise für Seminare, Zertifikatskurse oder Studiengänge.
- Freistellungen: Zeitliche Unterstützung durch bezahlte Bildungsfreistellungen.
- Kostenübernahme für Prüfungen: Gerade in zertifizierten Berufsfeldern wie IT oder Medizin ein gängiges Modell.
Weiterbildungszuschüsse sind nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern auch eine strategische Investition in die eigene Karriere. Insbesondere in zukunftsorientierten Bereichen wie Digitalisierung oder künstlicher Intelligenz können solche Massnahmen den entscheidenden Vorsprung verschaffen.
Sachleistungen als Ergänzung zum Gehalt
Neben finanziellen Zuschüssen bieten viele Arbeitgeber auch Sachleistungen an, die das Gehalt ergänzen. Dazu gehören:
- Jobtickets: Steuerfreie Übernahme der Fahrtkosten für den öffentlichen Nahverkehr.
- Essenszuschüsse: Subventionierte Mahlzeiten in der Kantine oder Essensgutscheine für Restaurants.
- Gesundheitsförderung: Zuschüsse für Fitnessstudios, Gesundheitskurse oder betriebliches Gesundheitsmanagement.
Diese Leistungen sind häufig steuerbegünstigt und können den Alltag deutlich erleichtern.
Steuerliche Optimierung bei Arbeitgeberzuschüsse
Arbeitgeberzuschüsse sind nicht nur eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, sondern auch ein cleverer Weg, um Steuern zu sparen. Viele dieser Zuschüsse sind steuerfrei oder unterliegen nur ermässigten Steuersätzen, was bedeutet, dass sie im Gegensatz zu regulären Gehaltserhöhungen kaum zusätzliche Sozialabgaben nach sich ziehen. Für Berufseinsteiger eröffnet sich hier eine wertvolle Chance, finanzielle Vorteile zu maximieren, ohne dabei zu viele steuerliche Belastungen zu erfahren.
Es lohnt sich daher, genau zu prüfen, wie Arbeitgeberzuschüsse sinnvoll mit anderen steuerlichen Möglichkeiten kombiniert werden können. Dazu gehört etwa die Einkommenssteuererklärung, in der nicht nur persönliche Ausgaben geltend gemacht werden können, sondern auch andere Förderungen wie Fahrtkosten, Weiterbildungskosten oder Altersvorsorgebeiträge. Eine durchdachte Planung ermöglicht es, von verschiedenen steuerlichen Vorteilen zu profitieren und so die persönliche finanzielle Situation nachhaltig zu verbessern. Berufseinsteiger sollten insbesondere auf Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge, Fahrtkostenzuschüsse oder Weiterbildungsbeihilfen achten. Ein gezielter Austausch mit der Personalabteilung oder einem Steuerberater kann helfen, individuelle Möglichkeiten auszuschöpfen und die steuerlichen Vorteile optimal zu gestalten. So lassen sich langfristig nicht nur Steuern sparen, sondern auch finanzielle Ressourcen effizient einsetzen und die persönliche wirtschaftliche Stabilität stärken. (vwl/mc/hfu)