SFS kann Windrad auf Firmenareal nach Abstimmung in Au SG nicht bauen
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Heerbrugg – Die Stimmberechtigten von Au SG haben am Sonntag eine Initiative für einen Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern von 500 Metern äusserst knapp angenommen. Lediglich vier Stimmen machten den Unterschied. Damit kann das Unternehmen SFS das Projekt für ein eigenes Windrad auf dem Firmenareal nicht realisieren.
Die Stimmbevölkerung befürwortete die Initiative mit 1044 Ja-Stimmen (50,1 Prozent) gegen 1040 Nein-Stimmen (49,9 Prozent), wie die Gemeinde Au am Sonntag in einer Mitteilung schrieb. Die Stimmbeteiligung lag bei 48,59 Prozent.
Die Initiative, mit der eine Anpassung des Baureglements verlangt wurde, richtete sich gegen ein Projekt der Firma SFS in Heerbrugg. Die geplante Windenergieanlage im Industriegebiet von Au mit einer Gesamthöhe von 220 Metern sollte das Unternehmen mit Strom versorgen.
«Bei einer Annahme der Initiative kann SFS das Projekt nicht weiterverfolgen», hatte das Unternehmen im Vorfeld zur Abstimmung auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitgeteilt.
Keinen Einfluss auf grosse Windparks
Der Mindestabstand von 500 Metern, der nun im Baureglement von Au festgehalten wird, hat keinen Einfluss auf andere Windparks im Kanton St. Gallen, die im nationalen Interessen liegen und so im Richtplan eingetragen wurden. Für sie gilt ein kantonaler Sondernutzungsplan. Für Einzelanlagen von Firmen, wie diejenige von SFS, sind hingegen kommunale Bestimmungen massgebend.
Für die Energieversorgung des ganzen Kantons St. Gallen soll die Windenergie künftig eine wichtige Rolle spielen. Das Ziel ist die Produktion von rund 300 Gigawattstunden Strom bis 2050. Dafür braucht es neun bis zwölf Windparks. 15 Standorte für die Windenergie sind rechtskräftig im Richtplan eingetragen. Für die Bewilligung von Projekten ist ein kantonaler Sondernutzungsplan massgebend. (awp/mc/ps)