sgv: Lohngleichheit – Keine systematische Lohndiskriminierung

sgv: Lohngleichheit – Keine systematische Lohndiskriminierung
Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv. (Foto: sgv)

Bern – Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv: «Der sgv lehnt jegliche Verschärfungen in der Lohngleichheitsanalyse dezidiert ab. Und er verwahrt sich dagegen, dass Arbeitgeber unter Generalverdacht gestellt werden: Von einer sys­te­ma­ti­schen Lohndiskriminierung kann keine Rede sein.

Ein Bericht des Bundesamtes für Justiz kommt zum Schluss, dass über 80% der auf eine Umfrage antwortenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse eingehalten haben. Dies betrifft rund eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Unternehmen mit mehr als 100 Arbeitnehmern. Dennoch wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Mehrheit der Arbeitgeber sich nicht gesetzeskonform verhalten würden. Alle jene, die im Rahmen der – notabene freiwilligen – Umfrage nicht teilgenommen haben, werden unter den Generalverdacht gestellt, das Gesetz nicht einzuhalten.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv weist solche Unterstellungen entschieden zurück. Immerhin anerkennt das Bundesamt für Justiz, dass auf die Umfrage zur Umsetzung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Gleichstellungsgesetz rund 40% der betroffenen Betriebe geantwortet haben, was einem sehr hohen Wert entspricht.

Statt Unternehmen unter Generalverdacht zu stellen, muss vielmehr gefragt werden, ob die erst seit 2020 in Kraft stehende Regelung wirklich tauglich ist, die Lohngleichheit in den Unternehmen zu fördern. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich bereits in der Vernehmlassung 2016 und in der darauffolgenden parlamentarischen Debatte 2018 gegen eine gesetzlich verankerte Lohngleichheitsanalyse gestellt. Immerhin konnte der Schwellenwert von damals 50 auf 100 Arbeitnehmende erhöht werden.

Dass der in Art. 8 der Bundesverfassung verankerte Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» umgesetzt werden muss, ist unbestritten. Die Unternehmen jedoch mit immer neuen administrativen Eingriffen zu belasten, ist nicht akzeptabel. Lohndiskriminierung kann nur zusammen mit den Arbeitgebern, und nicht mit teuren Überregulierungen, verhindert werden. Weitere Verschärfungen wie z.B. Bussen lehnt der sgv ab.

Seit Jahren herrscht in der Schweiz ein Fachkräftemangel. Er führt u.a. dazu, dass die Position der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsmarkt gestärkt worden ist. Arbeitgeber, die tatsächlich eine Lohndiskriminierung betreiben, werden Mühe haben, geeignete Arbeitskräfte zu finden. Es ist deshalb absurd, allen Arbeitgebern einzig aufgrund einer nicht repräsentativen Umfrage zu unterstellen, dass sie ihre Verantwortung nicht wahrnehmen würden.» (sgv/mc)

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