adlatus: Die GmbH im Vergleich zur AG

adlatus: Die GmbH im Vergleich zur AG
(Foto: Markus Bormann - Fotolia.com)

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Zürich – Seit in Kraft treten der GmbH-Reform, im Rahmen der Revision des Obligationenrechts, per 1. Januar 2008, erfreut sich die Rechtsform der GmbH bei Neugründungen einer deutlichen Bevorzugung bei den Kapitalgesellschaften. Wurden 2008 noch 92‘448 GmbH registriert, stieg deren Anzahl per 1. Januar 2013 bereits auf 140‘895. Mit einem Zuwachs von 5% (3% bei der AG ), setzte sich dieser Trend auch im ersten Halbjahr 2013 fort. Worin begründet sich die zunehmende Beliebtheit der GmbH? Wie unterscheiden sich GmbH und AG?

Die wesentlichen Merkmale zwischen AG und GmbH:

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Die Aktiengesellschaft, immer noch häufigste Rechtsform in der Schweiz, ist besonders für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf geeignet. Ergänzende positive Merkmale, im Vergleich, sind die bessere Kreditfähigkeit (Hinterlegung von Aktien), die Anonymität, der einfache Übertrag von Aktien. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als personenbezogene Kapitalgesellschaft, hat insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen an Reiz gewonnen.

Vergleichsweise von besonderem Vorteil sind der geringe Kapitaleinsatz, die eher unkomplizierte Gründung, die beschränkte Haftung auf das voll eingezahlte Stammkapital (die Gesellschaft haftet unbeschränkt). Als nachteilig können, im Wesentlichen, die schlechtere Refinanzierungsmöglichkeit (komplizierte Anteilsübertragung), das (mögliche) Konkurrenzverbot, die Publizität (obligatorischer Eintrag der Gesellschafter im HR und Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsblatt) betrachtet werden.

Ergänzend zu den im Obligationenrecht vorgeschriebenen Organen, kann in beiden Unternehmensformen ein Beirat (aus Externen) benannt werden. Diese Möglichkeit wird jedoch nur von einem geringen Prozentsatz der Unternehmen wahrgenommen. (Adlatus/mc)

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