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Zürich – Die überwiegende Mehrheit der Schweizer KMU wählt „Insider“ in ihre Verwaltungsräte: Persönlichkeiten, welche seit Jahren mit der Firma verbunden sind und häufig im Top-Kader mitwirken oder mitgewirkt haben. Das Hauptargument für diese Entscheidung ist bekannt: Diese Persönlichkeiten sind mit dem Unternehmen bestens vertraut und erscheinen deshalb als besonders kompetent um VR Aufgaben wahrzunehmen, insbesondere um strategische Weichenstellungen vorzunehmen.
Was ist ein unabhängiges Mitglied?
Demgegenüber hat sich in den Ländern des angelsächsischen Sprachraums das Konzept der sogenannten „non-executive directors“ durchgesetzt – allerdings vorwiegend bei grösseren Aktiengesellschaften. Darunter versteht man Aussenstehende, welche weder zum gegenwärtigen Zeitpunkt dem Management der Firma angehören noch früher eine solche Funktion wahrgenommen haben und auch sonst in keiner Weise mit dem Unternehmen verbunden sind. Dürfen solche externe Verwaltungsräte Aktien der Firma besitzen? Dies wird bejaht, das heisst es existiert im Englischen ein anderer Ausdruck für Verwaltungsräte, deren Unabhängigkeit so weit gehen soll, dass auch der Aktienbesitz ausgeschlossen wird: Man spricht dann von ‚unabhängigen‘ VR Mitgliedern („independent directors“).
Im Jahr 2003 wurde der von der britischen Regierung in Auftrag gegebene ‚Higgs Report‘ veröffentlicht, welcher die Aufgaben der nicht-exekutiven Verwaltungsräte umschreibt:
- Sie leisten einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie, insbesondere indem sie die aktuelle strategische Ausrichtung periodisch infrage stellen.
- Sie setzen sich kritisch mit der Leistung der Kadermitarbeiter auseinander, indem sie periodisch das Erreichte mit den Zielvereinbarungen vergleichen.
- Sie setzen sich kritisch mit der Risikosteuerung des Unternehmens auseinander.
- Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Ernennung und bei Bedarf Ablösung des Geschäftsführers und anderer Mitglieder des Top-Kaders. Entsprechend beschäftigen sie sich auch mit dem Thema ‚Nachfolgeplanung‘ und sind bei Entscheiden betreffend die Entlohnung der Kadermitarbeiter involviert.
„Wächter der Corporate Governance“
Halten wir fest: Die nicht-exekutiven Verwaltungsräte üben primär Überwachungs- und Kontrollfunktionen aus. Sie sind quasi die „Wächter der Corporate Governance“. Gerade ihre Distanz zum Tagesgeschäft birgt die essentiellen Vorteile dieses Konzepts: Sie sorgen dafür, dass die grundlegenden Aufgaben des Verwaltungsrates wie Weiterentwicklung der Firmenstrategie, Risikosteuerung und Nachfolgeplanung nicht „im Tagesgeschäft untergehen“. Bei einer geschickten Auswahl bringen solche Externe zudem ein vielfältiges Beziehungsnetz in die Firma ein, welches zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten eröffnen kann. Zumindest mittelgrosse Unternehmen, also die „M“ der KMUs, sollten diesen „Luxus“ ins Auge fassen. (adlatus/mc)
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