sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Dachverband der KMU und die grösste Wirtschaftsorganisation des Landes, nimmt mit Befriedigung von den Beschlüssen des Nationalrates zur Agrarpolitik 2014 – 2017 Kenntnis. Damit wird den berechtigten Anliegen des Gewerbes zumindest teilweise Rechnung getragen.
Der sgv ist erleichtert, dass der Nationalrat auf die Vorlage eingetreten ist und so die im grossen und ganzen erfolgreiche schrittweise Agrarreformpolitik des Bundesrates weitergeführt werden kann. Damit sind für eine produzierende, zukunftsgerichtete und starke Schweizer Landwirtschaft gute Rahmenbedingungen geschaffen worden. Wichtig ist, dass der Strukturwandel nicht übermässig behindert wird und sich die Bauern primär auf ihr Kerngeschäft, die Produktion von qualitativ hochstehenden Agrarprodukten konzentrieren können und nicht mit zu vielen Vorschriften und Auflagen in ihrer unternehmerischen Tätigkeit eingeschränkt werden.
Hoch erfreut ist der sgv über den Beschluss des Nationalrates, den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität zwischen Landwirtschaft und Gewerbe neu im Landwirtschaftsgesetz zu verankern (Artikel 89a). Zudem sind Unterstützungsmassnahmen für Nebenerwerbstätigkeiten nur noch dann zulässig, wenn die davon betroffenen Gewerbetreibenden damit einverstanden sind (neuer Absatz 5 des Artikels 2). Der sgv wird sich dafür einsetzen, dass auch der Ständerat diese für die KMU-Wirtschaft wichtigen Bestimmungen übernimmt. (sgv/mc)