Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes. (Foto: sgv)
Bern – Der Bundesrat setzt zur Sicherung der Altersvorsorge praktisch ausschliesslich auf die Karte Mehreinnahmen. Dies lehnt der Schweizerische Gewerbeverband sgv entschieden ab. Das abschreckende Beispiel vieler europäischer Krisenstaaten illustriert deutlich, dass überrissene Lohnnebenkosten die Wirtschaft abwürgen und zu hoher Arbeitslosigkeit, weit verbreiteter Armut und sozialem Elend führen. Davor gilt es die Schweiz zu bewahren. Der sgv ist überzeugt, dass eine wirtschaftsverträgliche und wohlstandserhaltende Sicherung der Altersvorsorge
nur über ein Modell zur schrittweisen Anpassung des Rentenalters und unter Einhaltung einer Schuldenbremse realisierbar ist.
Der sgv ist überzeugt, dass ein Modell zur Anpassung des Rentenalters in Monatsschritten an die finanziellen Möglichkeiten der AHV der richtige Ansatz zur wirtschaftsverträglichen und wohlstandserhaltenden Sicherung unserer Altersvorsorge ist. Entsprechend hat er schon vor einiger Zeit ein Modell vorgeschlagen, das als Schuldenbremse für die AHV konzipiert ist. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft verlangt, dass der Deckungsgrad des AHV-Fonds stets zwischen 70 und 80 Prozent einer Jahresausgabe betragen muss. Um sicherzustellen, dass dieser Wert weder unterschritten noch übertroffen wird, gilt es das Rentenalter schrittweise anzupassen. Je nach Entwicklung der AHV-Finanzen sind damit Anpassungen nach unten als auch nach oben denkbar.
Leider nicht ganz unerwartet hat sich nun aber die bürgerliche Mehrheit des Bundesrates den linksetatistischen Vorstellungen des SP-Innenministers Alain Berset angeschlossen. Entsprechend sollen zur Sicherung der Altersvorsorge einmal mehr die Wirtschaft und die Beitragszahlenden zur Kasse gebeten werden. Gleich in drei Bereichen will der Bund den Erwerbstätigen und den Unternehmen massive Zusatzlasten in Form von Mehrwertsteuererhöhungen oder höheren Lohnbeiträgen aufbürden:
- zur Sicherung der AHV, da die angekündigte Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre bloss einen Tropfen auf den heissen Stein bedeutet und bei Weitem nicht ausreicht, um die Finanzierungslöcher der staatlichen Altersvorsorge zu stopfen;
- für Kompensationsmassnahmen in Zusammenhang mit der überfälligen Senkung des Umwandlungssatzes bei der 2. Säule;
- für Übergangsmassnahmen für jene Versicherten, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Um Mehreinnahmen zu generieren werden Angestellte und Betriebe erheblich belastet – und das ist Gift für die Wirtschaft und eine echte Bedrohung für unseren Wohlstand. Die Kaufkraft der Konsumenten würde erheblich geschwächt, der Konsum – also der Konjunkturmotor – abgewürgt. Leidtragende wären die primär auf den Binnenmarkt ausgerichteten KMU. Zudem würden den Betrieben Mittel entzogen, die sie dringend für Investitionen in die Zukunft und für die langfristige Sicherung der Arbeitsplätze einsetzen sollten.
Diese negativen Entwicklungen gilt es zu unbedingt zu vermeiden. Der sgv fordert deshalb, dass konsequent auf Mehreinnahmen verzichtet und stattdessen das Rentenalter schrittweise dem finanziellen Mehrbedarf und der steigenden Lebenserwartung entsprechend angehoben wird. Die starke Zuwanderung der letzten Jahre zeigt deutlich, dass in der Schweiz mehr als genug Arbeit vorhanden ist, um ältere Erwerbstätige länger zu beschäftigen. Der Beweis, dass dies funktionieren kann, ist längst erbracht, arbeiten doch bereits heute 37 Prozent aller Erwerbstätigen über das ordentliche Rentenalter hinaus weiter. (sgv/mc)