Neuenburg – Zwei von drei Personen mit Behinderungen gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Ein Viertel nimmt eine Hilfsmassnahme in Anspruch, die es ihnen ermöglicht, zu arbeiten. Drei von vier Personen mit Behinderungen geben an, aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme bei der Erwerbstätigkeit eingeschränkt zu sein. Am meisten verbreitet sind Einschränkungen bei der Art der Arbeit sowie bezüglich des Arbeitsumfangs. Diese Ergebnisse gehen aus einem vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahr 2011 durchgeführten Erhebungsmodul über die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen hervor.
Ein Viertel der erwerbstätigen Personen mit Behinderungen (26%) nimmt mindestens eine Art von Hilfsmassnahme in Anspruch, die es ihnen ermöglicht, zu arbeiten. Dieser Anteil beläuft sich bei den Menschen mit schweren Behinderungen auf 59%. Es handelt sich meistens um spezielle Arbeitsregelungen (z.B. sitzende Beschäftigung, Heimarbeit, Gleitzeit oder weniger körperliche Arbeit, 17%) und weniger häufig um eine Unterstützung durch eine Drittperson (10%) oder spezielle Vorrichtungen (u.a. Anpassung beim Arbeitsplatz, 7%). Von den Menschen mit Behinderungen, die nicht erwerbstätig sind, ist eine deutliche Mehrheit (68%) der Ansicht, dass sie Hilfsmassnahmen benötigen würden, um arbeiten zu können.
Berufliche Tätigkeit eingeschränkt
Drei Viertel der Menschen mit Behinderungen (73%) geben an, aufgrund ihrer gesundheitlichen Probleme bei der Erwerbstätigkeit von mindestens einer Einschränkung betroffen zu sein. Diese betreffen vor allem die Art der Arbeit und den Arbeitsumfang (von 62% bzw. 51% der Personen erwähnt). Einschränkungen bei der Mobilität betreffen einen geringeren Anteil der Menschen mit Behinderungen (28%).
Rund 600’000 Personen bzw. 11% der Bevölkerung im Alter von 15 bis 64 Jahren gelten gemäss der dieser Publikation zugrunde liegenden Definition als behindert. Davon sind 150’000 Personen nach eigenen Angaben bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens stark eingeschränkt. (BFS/mc/pg)