Basel – Auf dem nördlichen Teil des Güterbahnhofs Wolf soll ein neues Stadtquartier entstehen. Dieses soll Wohnraum für rund 1’200 Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsfläche für rund 1’000 Beschäftigte bieten. Der Regierungsrat hat den vom Kanton gemeinsam mit der Grundeigentümerin SBB AG erarbeiteten Bebauungsplan zuhanden des Grossen Rates verabschiedet.
Das rund 16 Hektaren grosse Areal, das im Eigentum der SBB ist, dient heute dem Güterumschlag. Durch die teilweise Verlagerung der Logistik nach Basel-Nord wird Raum frei für die Entwicklung eines gemischtgenutzten Stadtquartiers. Die vom Regierungsrat beschlossenen nutzungsplanerischen Änderungen sind die Voraussetzung für die Teil-Transformation des heutigen Güterbahnhofareals Wolf. Die Planung sieht die Erstellung einer geschlossenen Hofrandbebauung, bestehend aus baulich zusammenhängenden einzelnen Gebäuden vor.
Die Bebauung gliedert sich in einen «Wohnhof», einen «Gewerbehof» und ein «historisches Zentrum». Im «Wohnhof» entstehen rund 550 Wohnungen, mindestens ein Drittel davon preisgünstig. Der «Gewerbehof» im östlichen Teil, der an das bestehende Umschlagsgebäude und die verbleibende Logistik angrenzt, bietet Raum für vielseitige Gewerbe- und Büronutzungen. Im «historischen Zentrum» in der Arealmitte werden in den bestehenden Hallen und im Dienstgebäude öffentliche und öffentlich wirksame Nutzungen, wie zum Beispiel Gastronomie, Kultur, Trendsport, aber auch Co-Working-Flächen oder Gesundheitsdienstleistungen, realisiert.
2000-Watt-Gesellschaft
Bau und Betrieb des neuen Areals richten sich an den Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft und den Klimazielen der SBB mit Netto-Null-Emissionen bis 2030 aus. Die Dachflächen im Areal werden begrünt und für die Energieerzeugung mittels Photovoltaikanlagen genutzt. Im Weiteren entsteht mit dem Wolfshof innerhalb der Hofrandbebauung ein 800 m langer Grün- und Freiraum. Entlang der St. Jakobs-Strasse soll der Raum für Velofahrende und Fussgänger vergrössert und zu einer städtischen Achse entwickelt werden.
Die beschlossenen nutzungsplanerischen Änderungen resultieren aus einem Studienverfahren mit Mitwirkung und basieren auf dem Richtprojekt, welches vom 21. Februar bis am 1. März 2019 auf dem Areal Wolf öffentlich ausgestellt wurde. Dieses entstand auf der Basis der Entwürfe von Christ & Gantenbein Architekten, Basel und EM2N Architekten, Zürich.
Die öffentliche Planauflage zur Nutzungsplanung hat vom 20. Januar bis am 18. Februar 2021 stattgefunden. Es sind eine Einsprache und fünf Stellungnahmen eingegangen. Die Einsprache wurde mittlerweile zurückgezogen und die Stellungnahmen, wo möglich, berücksichtigt. Die nutzungsplanerischen Änderungen wurden nun zur Behandlung an den Grossen Rat überwiesen. (mc/pg)