Von Simon Spiess, Vorsitzender der Geschäftsleitung Assurinvest AG
Die Zahl der Schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen geht seit Jahren zurück. Allerdings opfern Arbeitgeber bedeutende Vorteile, wenn sie ihre firmeneigene Pensionskasse liquidieren und ihre Mitarbeitenden sich einer allgemein zugänglichen Versicherung, Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung anschliessen.
Selbstbestimmung und Selbstverantwortung
Der Stiftungsrat übernimmt die Gesamtverantwortung für die Pensionskasse. Im Falle einer firmeneigenen Stiftung bedeutet dies, dass dieser ausschliesslich im Interesse der Mitarbeitenden der «eigenen» Firma tätig ist. Damit wird die Unternehmenskultur auch in die Pensionskasse übertragen und dort weitergelebt. Beispielsweise profitieren langjährige Mitarbeiter*innen von höheren Leistungen als Neuzugänge oder bei den Risikoleistungen können in der Firma mehrheitlich gelebte Familienmodelle berücksichtigt werden.
Auch bei der Verzinsung der Altersguthaben ist der Stiftungsrat frei in seiner Entscheidung. Als Basis für eine hohe Verzinsung bzw. hohe Vermögensrendite dient die gewählte Anlagestrategie, welche durch den Stiftungsrat erarbeitet und bestimmt wird. Bei einem Anschluss an eine der üblichen Versicherungen oder Sammeleinrichtungen ist dies oft gar nicht möglich.
Technische Parameter wie u.a. der Rentenumwandlungssatz können ebenfalls frei durch den Stiftungsrat der Pensionskasse bestimmt werden. Gleiches gilt für die Wahl der Partner bei Geschäftsführung, Versichertenverwaltung, Vermögensverwaltung, PK-Experten, usw. Langjährige Partner können damit berücksichtigt werden, was Vertrauen schafft.
Tiefere Verwaltungskosten dank Sammelstiftung?
Vergleiche der Verwaltungskosten von Pensionskassen sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen und werden entsprechend von den Medien aufgenommen.
Sammel- und Gemeinschaftsstiftungen werben gerne mit tiefen Verwaltungskosten von CHF 200.-,
CHF 150.- oder gar CHF 120.- pro Versicherten. Selbstverständlich ist dies nicht gelogen, zumal diese Beträge den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Rechnung gestellt werden. Gleichwohl zeigen sie nicht die ganze Wahrheit, da die weiter anfallenden Kosten zu Lasten der Vermögensrendite gehen, die wiederum Haupttreiber für die Verzinsung der Altersguthaben ist.
Dies ergibt eine einfache Rechnung mit noch einfacherem Ergebnis: Ist der Ertrag niedriger, so fällt auch die eigene Verzinsung tiefer aus. Marketing- und Vertriebskosten werden damit indirekt durch die Versicherten bezahlt. Firmeneigene Pensionskassen sind hingegen keinem Wachstumsdruck ausgesetzt und kennen daher solche Aufwände nicht. Die Verwaltungskosten pro Destinatär sind folglich oftmals auf mindestens gleichem Niveau oder sogar tiefer als bei Sammeleinrichtungen.
Keine Kompromisse
Damit sind wir bei einem gewichtigen Vorteil der firmeneigenen Pensionskasse: Sie steht nicht im Wettbewerb und benötigt auch keine Vertriebsstruktur. Es fallen somit auch keine Kosten dafür an. Kompromisse, um für potenzielle Neuanschlüsse attraktiv zu sein, braucht es nicht. Die Kasse ist einzig und allein ihren Versicherten verpflichtet.
Im Normalfall schliesst sich eine Firma an eine «neue» Pensionskasse mit einem Deckungsgrad von 100% an. Sie bringt also exakt so viel Vermögen mit, wie aufgrund bestehender Verpflichtungen erforderlich ist. Wären da nur nicht die notwendigen Rückstellungen… Weist die Gemeinschafts-Pensionskasse einen wünschenswerten Deckungsgrad von mehr als 100% auf und es kommt zu einem Neuanschluss, erfahren bestehende Verträge und somit die Versicherten eine doppelte Verwässerung. Zunächst durch den «zu tiefen Einkauf» in Höhe von 100% und weiter aufgrund der zu bildenden Rückstellungen. Bei Sammelstiftungen gehören Neuanschlüsse zum üblichen Geschäft, weshalb der Verwässerungseffekt stillschweigend in Kauf genommen wird.
Das folgende Beispiel illustriert diese Problematik. Den bestehenden Versicherten entgeht ein halber Prozentpunkt an Deckungsgrad durch einen Neuanschluss. Damit fehlt wichtiges Potenzial für eine Mehrverzinsung:
Autonomie vs. gemachtes Nest – mit Zwischenstufen
Letztlich ist es immer auch eine Philosophiefrage, ob für das eigene Unternehmen eine firmeneigene Pensionskasse in Frage kommt. Wer sich zwar grundsätzlich von einer solchen Lösung angesprochen fühlt, jedoch den Aufwand scheut, findet möglicherweise seine Alternative in einem Hybrid. Ein Neuanschluss bekommt viele wünschenswerte Freiheiten wie z.B. die Wahl der Verzinsung, zahlreiche administrative Aufgaben werden ihm jedoch abgenommen. Einzelne Sammelstiftungen bieten solche «Vorsorgepools» mit hoher Autonomie und attraktiven Leistungen an. Lassen Sie sich beraten und kontaktieren Sie uns.