Hansruedi Köng, CEO PostFinance. (Bild: PostFinance)
Bern – Auch Postfinance «verfügt über einen kleinen Teil an US-Kunden». Dies schreibt das Eidg. Finanzdepartement (EFD) in einer Antwort auf eine Frage von Nationalrat Thomas Aeschi (SVP/ZG). Dieser wollte wissen, ob auch das Staatsinstitut im Besitz der Post von einer Anklage durch die USA betroffen sein könnte.
Sollte das Gesetz zur Lösung des Steuerstreits mit den USA im Parlament durchkommen, «so kann die Postfinance als Bank gemäss Bankengesetz von den in diesem und im Programm der USA vorgesehenen Massnahmen Gebrauch machen». Dies schreibt das EFD in der Antwort, die am Montag nach der Fragestunde im Nationalrat schriftlich abgegeben wurde. Damit wird klar, dass nicht nur Kantonalbanken im Visier der US-Justiz sind, sondern auch die Postfinance.
Postfinance wird am 26. Juni eine Aktiengesellschaft nach Obligationenrecht, erhält eine Bankenlizenz und wird der Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstellt. Mit der neuen Postgesetzgebung wird die Staatsgarantie für die Postfinance in den nächsten fünf Jahren schrittweise abgeschafft. Mit der Banklizenz muss auch Postfinance ihren Kundinnen und Kunden im Falle von Problemen Einlagen von bis zu 100’000 CHF pro Gläubiger garantieren.
Risikobewusstsein vorhanden
Im Mai war bekannt geworden, dass Postfinance sogenannte Geschenkkonten ausländischer Kunden auflöst. Damit will das Unternehmen das Risiko minimieren, ins Visier ausländischer Steuerbehörden zu gelangen. Konkret geht es Postfinance auch um das FATCA-Abkommen.
Mit diesem Abkommen wollen die USA erreichen, dass amerikanische Bürgerinnen und Bürger alle Vermögen – auch solche im Ausland – versteuern. Ausländische Finanzinstitute müssen mit den US-Behörden kooperieren, wenn sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. (awp/mc/ps)