Fabrice Hiltbrunner, Leiter Rechtsdienst AXA-ARAG. (Foto: AXA-ARAG)
Zürich – Die AXA-ARAG lanciert ein neues Rechtsschutz-Produkt für Unternehmen. Der Deckungsumfang des neuen Produkts wurde durch zahlreiche neue Rechtsgebiete und zusätzliche Leistungen erweitert. Mit dem neuen Produkt bietet die AXA-ARAG als erster Rechtsschutzversicherer der Schweiz eine weltweite Deckung inklusive Kanada und USA an. Zudem haben Unternehmer neu die Möglichkeit, einen breiten Rechtsschutz für Online-Risiken und Persönlichkeitsverletzungen abzuschliessen.
Am 26. Oktober 2015 bringt die AXA-ARAG Rechtsschutz AG ein neues Produkt für Unternehmenskunden auf den Markt. Es bietet einen umfassenden Deckungs- und Leistungsumfang und kann modular auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Firmeninhaber zugeschnitten werden. Neu haben Unternehmer die Möglichkeit, den innovativen Zusatzbaustein «Persönlichkeits- und Internet-Rechtsschutz» abzuschliessen.
Bedürfnis nach Rechtsschutz bei Online-Streitigkeiten nimmt zu
Immer mehr Konsumenten nutzen das Internet, um ihre Meinung über Firmen zu teilen, von denen sie eine Leistung oder ein Produkt erworben haben. In Online-Foren, Blogs und Social Media-Netzwerken werden Unternehmen nicht nur gelobt, sondern auch verunglimpft – und das nicht selten zu Unrecht. Solche negativen und rufschädigenden Einträge verbreiten sich im Netz sehr schnell. Für das betroffene Unternehmen kann dies schwere Folgen haben, von Umsatzeinbussen bis hin zu Imageschäden. Doch dagegen kann man sich wehren, vorausgesetzt, man hat entsprechende Unterstützung.
«Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Für Unternehmer ist es jedoch oft schwierig, sich alleine zu wehren. Daher unterstützen wir sie bei solchen Streitigkeiten, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können», erklärt Fabrice Hiltbrunner, Leiter Rechtsdienst AXA-ARAG. Mit dem neuen Zusatzbaustein können sich Firmeninhaber gegen ein breites Spektrum an Online-Risiken absichern und bei Streitigkeiten auf die Unterstützung der Rechtsanwälte und Juristen der AXA-ARAG zählen. Beispielsweise, wenn rufschädigende Inhalte über die Firma im Internet oder in Printmedien veröffentlicht werden, wenn ein unberechtigter Dritter eine missbräuchliche Zahlung mit der Firmenkreditkarte im Netz tätigt, wenn es um den Schutz der Internet-Domain geht oder wenn es zu Streitigkeiten mit Providern über den Internetzugang kommt. «Bereits vor einem Jahr haben wir den Internet-Rechtsschutz für Privatpersonen lanciert. Nun bieten wir diesen Schutz zusätzlich Unternehmern an, denn das Internet bietet gerade für sie nicht nur Chancen, sondern birgt auch zahlreiche Risiken», sagt Fabrice Hiltbrunner.
Individuell, einfach und umfassend
Neben dem innovativen Zusatzbaustein «Persönlichkeits- und Internet-Rechtsschutz» wurden beim neuen Rechtsschutzprodukt der AXA-ARAG die versicherten Rechtsfälle und Leistungen in allen Modulen deutlich ausgebaut. Beim Betriebs-Rechtsschutz sind neu Streitigkeiten als Bauherr sowie aus dem Datenschutz- und Kartellrecht automatisch mitversichert. Als erste Rechtsschutzversicherung der Schweiz gewährt die AXA-ARAG ihren Unternehmenskunden weltweite Deckung inklusive Kanada und USA, was vor allem im Bereich des Vertragsrechts von Bedeutung ist. Zusätzlich sind neu ausgewählte Rechtsfälle aus dem Gesellschafts-, Steuer- und Immaterialgüterrecht – wie zum Beispiel Urheber und Lizenzrecht – sowie aus weiteren Rechtsgebieten versichert. Die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB) kommen deutlich einfacher und kundenfreundlicher daher und dank einem modularen Aufbau eignet sich das Produkt bestens für massgeschneiderte Kundenlösungen. «Wir sind davon überzeugt, dass wir mit dem neuen Produkt die optimale Rechtsschutz-Lösung für jedes Schweizer Unternehmen anbieten können», so Fabrice Hiltbrunner. (AXA-ARAG/mc/ps)