sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
Bern – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kritisiert in seiner Vernehmlassungsantwort die bundesrätlichen Vorschläge zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge und verlangt eine merkliche Entschlackung der Vorlage. In den Augen des grössten Dachverbandes führen die Vorschläge der Landesregierung zu einer Flut an neuen Auflagen und administrativen Belastungen und damit zu einer weiteren Verteuerung der 2. Säule.
In seiner Vernehmlassungsantwort geht der Schweizerischen Gewerbeverband sgv hart ins Gericht mit den bundesrätlichen Vorschlägen zur Strukturreform in der beruflichen Vorsorge. Aus Sicht des sgv sind die Vorschläge des Bundesrats inakzeptabel. Sie müssen gründlich überarbeitet und massiv entschlackt werden. Nachdem im Vorfeld der Abstimmung über den Umwandlungssatz die Verwaltungskosten der zweiten Säule in Schussfeld der Kritik gerieten, kann es aus Sicht des grössten Dachverbandes der Schweizer Wirtschaft nicht angehen, die berufliche Vorsorge mit einer Flut von neuen Auflagen noch stärker zu regulieren. Für den sgv ist es absehbar, dass die vorgeschlagenen Regulierungen die Aufsicht über die 2. Säule verteuern würden.
Neben einer Vielzahl kritisch beleuchteter Aspekte fordert der sgv insbesondere folgende Korrekturen:
- Senkung der Aufsichtsabgaben durch Abbau von regulatorischen Auflagen und effizientem Personaleinsatz.
- Verzicht auf ein Internes Kontrollsystems IKS, das bei kleinen und mittleren Vorsorgeeinrichtungen unverhältnismässige Mehrkosten auslösen würde.
- Keine Unterstellung der externen Vermögensverwalter unter die FINMA. Abgesehen davon, dass einen solche Unterstellung gesetzeswidrig wäre und nicht dem Willen von Bundesrat und Parlament entspräche, würden Arbeitsstellen gefährdet und im Anlagebereich unnötige Mehrkosten generiert.
(sgv/mc/ps)